Anwohner aufgepasst: Auch im Falle einer Klage wird die Obergrenze 25 % nicht überschreiten.
Bei Mietstreitigkeiten müssen sich alle Streitigkeiten zunächst an einen Mediator wenden. Der Rechtsstreit wird später beginnen. Auch im Falle einer Klage wird die Obergrenze 25 Prozent nicht überschreiten.