Beamte, Rentner und Mieter aufgepasst! Nur noch 3 Tage… Hier sind die Erwartungen

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Es werden November-Inflationsdaten für die verbleibenden Monate des Jahres erwartet, die Millionen von Beamten, pensionierten Beamten, SGK- und Bağ-Kur-Rentnern betreffen.

Im Oktober betrug die monatliche Inflation 3,43 Prozent. Demnach haben SGK- und Bağ-Kur-Rentner bereits die Inflationsdifferenz von 9,49 Prozent für Juli, 9,09 Prozent für August, 4,75 Prozent für September und 3,43 Prozent für Oktober verdient. Somit betrug die Steigerungsrate, die sie in nur 4 Monaten erhalten würden, 29,40 Prozent. Da sich diese Erhöhung jedoch im Januar in den Gehältern widerspiegelt, wird sie kumulativ entsprechend der monatlich bekannt gegebenen monatlichen Inflation berechnet. Es wird erwartet, dass Inflationsdaten für November und Dezember bekannt gegeben werden. Die Inflationsdaten für November werden am 4. Dezember bekannt gegeben.

UNTERSCHIEDLICH FÜR BEAMTE UND ÖFFENTLICHE PENSIONIERTE

Während der Verhandlungen über den öffentlichen Tarifvertrag für die 7. Amtszeit, in denen die finanziellen und sozialen Rechte von Beamten und Beamtenpensionären im Zeitraum 2024–25 festgelegt werden, wurde die 15-prozentige Erhöhung, die sie für Januar 2024 erhalten werden, gefestigt. Da die Inflation im Oktober bei 3,43 Prozent lag, haben Beamte und pensionierte Beamte bereits eine Erhöhung über die Steigerungsrate aus dem Tarifvertrag verdient. Als Ergebnis der monatlichen kumulierten Berechnung der Inflationsraten für Beamte und pensionierte Beamte wird der Anstieg im Januar sichtbar. Aus diesem Grund werden voraussichtlich Inflationsinformationen für die verbleibenden Monate Oktober, November und Dezember bekannt gegeben.

(Hinweis: Wenn die Inflationsrate als negativ angekündigt wird, kann es zu einem Rückgang der berechneten kumulierten Rate kommen. Die Differenz, die sich in den Gehältern widerspiegelt, wird anhand der Inflationsdaten bestimmt, die in anderen Monaten bekannt gegeben werden.)

ER IST AUCH BESTIMMEND FÜR DEN MINDESTPREIS

Der Anstieg der Inflationsrate bestimmt auch den Anstieg des Grundpreises. Obwohl es sich nicht um eine verbindliche Zahl handelt, da die Kaufkraftparität in den Sitzungen des Ausschusses zur Festlegung des Mindestpreises erörtert wird, stehen auch Inflationsraten auf der Tagesordnung und der Ausschuss gibt Steigerungsraten im Vergleich zur Inflation bekannt. Der Ausschuss zur Festlegung des Mindestpreises wird seine Sitzungen im Dezember abhalten und die Erhöhungsrate festlegen. Der neue Grundpreis beträgt 11.000 402 Lira.

DIE MIETERHÖHUNG DER ARBEITSPLÄTZE IST BESTIMMT

Mit der Bekanntgabe der Oktober-Inflation wurde die Mietsteigerungsrate für Arbeitsstätten festgelegt. Das türkische Statistikinstitut gab die Inflationsraten für Oktober bekannt. Die Inflation betrug monatlich 3,43 Prozent und jährlich 61,36 Prozent.

Die Mietsteigerungsrate für Arbeitsstätten lag bei 54,26 Prozent. Somit werden Unternehmer, deren Mietverträge in diesem Monat auslaufen, Zahlungen leisten, indem sie ihre Mieten um 54,26 Prozent erhöhen. Im vergangenen Monat lag die Steigerungsrate bei 55,30 Prozent.

Bis zum 2. Juli 2024 beträgt die Mieterhöhungsrate in Wohnheimen 25 Prozent.

Die neue Steigerungsrate für Arbeitsplätze wird definitiv anhand der Inflationsdaten vom November ermittelt.

Freiheit

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