Schritte zur Unterstützung von TL durch die Zentralbank! Achtung diejenigen, die Einlagen bei der Bank haben

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Die Zentralbank hat neue Schritte in Bezug auf Einlagen in türkischer Lira unternommen. Die Zentralbank gab bekannt, dass sie befugt sei, Zinssätze festzulegen, und klärte außerdem die Zinszahlungen für wechselkursgeschützte Einlagen.

Die Erklärungen von CBRT zu diesem Thema wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach können ab dem 30. November 2023 von im Inland ansässigen natürlichen Personen und ab dem 30. Juni 2023 von im Inland ansässigen juristischen Personen Guthaben auf Fremdwährungseinlagen in US-Dollar sowie Guthaben auf Fremdwährungs- und Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung sowie auf Konten bei Banken umgerechnet werden, sofern dies der Fall ist Anfragen des Kontoinhabers. Der Betrag wird anhand des Wechselkurses in türkische Lira umgerechnet.

Die Zentralbank ist berechtigt, die Mindest- und Höchstzinssätze festzulegen, die die Bank auf das Einlagenkonto anwenden wird. Die Frage der Rückzahlung auf das Beteiligungskonto wird von der Zentralbank im Rahmen der Grundsätze des Beteiligungsbankings festgelegt.

Banken können Zinsen zahlen, die unter dem politischen Zinssatz für währungsgeschützte Konten mit Fremdwährungsumrechnung liegen. Dieser Zinssatz darf jedoch nicht niedriger sein als 85 Prozent des einwöchigen Repo-Auktionszinssatzes, bei dem es sich um den politischen Zinssatz handelt.

Bei in Fremdwährung umgerechneten wechselkursgeschützten Einlagenkonten, bei denen niedrigere Zinssätze als die politischen Zinsen der Zentralbank angewendet werden, wenn die Wechselkursdifferenz höher ist als der von der Bank zu zahlende Zins- oder Gewinnanteil, aber niedriger als der mit den politischen Zinsen berechnete Preis , wird die gesamte Differenz von der Bank übernommen.

Ist die Wechselkursdifferenz höher als der mit politischen Zinsen berechnete Betrag, wird der Teil des zugrunde liegenden Preises bis zu dem mit politischen Zinsen berechneten Betrag von der Bank und der oben genannte Teil von der CBRT gezahlt.

Die Zentralbank ist berechtigt, die Basis- und Höchstzinssätze festzulegen, die die Bank auf das YUVAM-Konto anwenden wird. Die Frage der Rückzahlung auf das Beteiligungskonto wird von der Zentralbank im Rahmen der Grundsätze des Beteiligungsbankings festgelegt.

REDiskont-Zinssätze

Der Diskontzinssatz, der bei den von der Zentralbank durchzuführenden Rediskontvorgängen im Gegenzug für Wechsel mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten anzuwenden ist, wurde auf 40,75 Prozent pro Jahr festgelegt, und der Zinssatz, der bei Vorabvorgängen anzuwenden war, wurde festgelegt 41,75 Prozent pro Jahr.

Freiheit

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