Der Präsidentschaft vorgelegt: Die Quellensteuerbemessungsgrundlage wird bei währungserhaltenden Einlagen erweitert!

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Den erhaltenen Informationen zufolge ist die Arbeit des Ministeriums für Finanzen und Finanzen bezüglich der betreffenden Entscheidung abgeschlossen. Der vom Finanz- und Finanzminister Mehmet Şimşek unterzeichnete Beschluss wurde der Präsidentschaft vorgelegt. Damit die Entscheidung in Kraft tritt, wird sie voraussichtlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der besagten Entscheidung sollen Sparer ermutigt werden, ihre Ersparnisse auf TL-Einlagen- und Beteiligungskonten zu behalten, und Um den Werterhalt von TL zu fördern, werden die Steuervorteile für KKM und Tochterkonten fortgeführt.

Die Frist für Einkünfte aus TL-Einlagenkonten und Beteiligungskonten, die in TL wiedereröffnet wurden, und der ermäßigte Quellensteuersatz für bestimmte Wertpapiere werden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

STEUERVORTEILE FÜR KKM UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN WEITERHIN

Die Null-Prozent-Quellensteueranwendung galt für die Einkünfte aus diesen Konten von natürlichen und juristischen Personen, die ihre Ersparnisse im Rahmen des KKM-Systems bewerten, das im Rahmen der aktiven Nutzung aller Instrumente bei der Koordinierung der Produktion zum Einsatz kam -orientierte und exportorientierte Geld- und Fiskalpolitik, wird bis zum 31. Dezember 2023 fortgesetzt.

Echte Personen geben keine Erklärung über ihre Einkünfte aus KKM-Konten ab, für die ein Steuerabzug von null Prozent gilt. Körperschaftsteuerpflichtige hingegen rechnet die Einkünfte, die sie aus ihren KKM-Konten beziehen, mit einem Steuerabzug von null Prozent in ihre Körperschaftsbeteiligung ein und zahlt gemäß der Ausnahmeregelung im 14. Punkt der KVK-Diskontinuität keine Körperschaftsteuer.

Der Auszahlungsrabatt auf TL-Einzahlungs- und Tochtergesellschaftskonten bleibt bestehen

Mit der von Şimşek unterzeichneten und der Präsidentschaft vorgelegten Entscheidung wird die Geltungsdauer des ermäßigten Quellensteuersatzes auf die Einkünfte aus TL-Einlagenkonten und wieder eröffneten Beteiligungskonten in TL bis zum Jahresende verlängert.

Demnach sind bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten) 5 Prozent statt 15 Prozent auf Einlagezinserträge und Gewinnbeteiligungen einzubehalten, bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten 3 Prozent statt 12 Prozent Laufzeit bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr). Bei Festgeldkonten wird der Zinssatz weiterhin mit null Prozent statt mit 10 Prozent angesetzt.

Nullprozentige Quellensteuer auf Einkünfte aus Mietverträgen
Mit der fraglichen Entscheidung wurden vom Finanzministerium Staatsanleihen und Schatzwechsel sowie Vermögensleasinggesellschaften gegründet Die Anwendung des Quellensteuersatzes von Null Prozent für Einkünfte aus Leasingzertifikaten wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Im Gegensatz dazu, dies den Quellensteuersatz für Erträge aus Wertpapieren auf null Prozent statt auf 10 Prozent festlegen.Die Umsetzung wird fortgesetzt.

STEUERANREIZE AUF EINKÜNFTE AUS SCHULDINSTRUMENTEN STEHEN WEITER

Mit dem Beschluss wird der Zeitraum der ermäßigten Quellensteuer auf Einkünfte aus Anleihen und Wechseln von Banken und Mietscheinen, deren Fondsnutzer diese Banken sind, bis zum Jahresende verlängert.

Der auf die Erträge aus diesen Wertpapieren anzuwendende Quellensteuersatz. Statt 10 Prozent 5 Prozent für diejenigen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten), 3 Prozent für diejenigen mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr), null Prozent für diejenigen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr.wird weiterhin umgesetzt.

Der Auszahlungsrabatt bei Investmentfonds bleibt bestehen

Mit der Entscheidung wird die Frist für die ermäßigte Quellensteuer auf Erträge aus Investmentfonds, deren Portfolio aus TL und auf TL lautenden Wertpapieren besteht, bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, um Anleger zu ermutigen, sich an in TL ausgegebene Wertpapiere zu wenden.

Mit dem Antrag wird der Quellensteuersatz auf die Einkünfte aus Investmentfonds weiterhin mit null Prozent statt mit 10 Prozent angewandt.

Variabel, gemischt, Eurobond, Auslandskredite, Ausland, freie Mittel und Titel „Fremdwährung“die vorgenannten Investmentfonds fallen nicht in diesen Geltungsbereich.

VERLÄNGERUNG DES ZEITRAUMS ZUM EINBEHALTEN VON ANREIZEN AUF VERMÖGENSWERTE UND HYPOTHEKENBASIERTE WERTPAPIERE

Mit der Verordnung soll die Vielfalt der Kapitalmarktinstrumente als Voraussetzung für die Entwicklung der Kapitalmärkte für das nachhaltige Wachstum der türkischen Wirtschaft erhöht werden, damit die Ressourcen in zukunftsorientierte und technologieorientierte und produktive Bereiche gelenkt werden können. Hauptstadt Wirksamer Zeitraum der Anwendung eines ermäßigten 5-Prozent-Quellensteuersatzes von 10 Prozent, der auf Einkommen und Gewinne aus forderungsbesicherten Wertpapieren, hypothekenbesicherten Wertpapieren, forderungsbesicherten Wertpapieren und hypothekenbesicherten Wertpapieren gilt, die von Hypothekenfinanzierungsinstituten ausgegeben werden, die vorbehaltlich der Entscheidungen des gegründet wurden Hypothekenmarktrecht. bis Ende des Jahreswird verlängert.

ABHEBUNGSRATE BEI ​​WECHSELEINLAGENKONTEN NEU FESTGELEGT

Um die mit der Entscheidung in TL eröffneten Einlagen- und Beteiligungskonten zu fördern, werden die Zinsen, die derzeit auf die Fremdwährungseinlagenkonten erhoben werden, und die Gewinnanteile, die von den Tochterbanken auf die Fremdwährungsbeteiligungskonten gezahlt werden, gefördert. Der Quellensteuersatz, der für Giro- und Kündigungskonten sowie Konten mit einer Festgeldlaufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) 20 Prozent und für Konten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr 18 Prozent beträgt, beträgt unabhängig von der Laufzeit 25 Prozent .bestimmt.

Der neue Quellensteuersatz wird auf Konten angewendet, die ab dem Datum des Inkrafttretens der besagten Entscheidung eröffnet oder überfällig sind.

Für bereits eröffnete Konten gelten die alten Tarife bis zum Ablaufdatum.

QUELLE: AA

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