Es wurden Änderungen an der Tarifordnung für den Erdgasmarkt vorgenommen.

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Die Entscheidung des EMRA-Ausschusses zu dieser Angelegenheit trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend werden Übertragungs- und Transportkontrolltarife ohne Diskriminierung zwischen gleichberechtigten Begünstigten des Übertragungsnetzes für den Transport von gefördertem und importiertem Erdgas sowie dem im Rahmen der NOP (Netzbetriebsvorschriften) festgelegten Übertragungspreis und den damit verbundenen Kosten angewendet Versandkontrolle von gefördertem, importiertem und exportiertem Erdgas. sowie die Entscheidungen und Regeln bezüglich der Umsetzung von Tarifen.

Darüber hinaus wird die Behörde mit der vorgenommenen Änderung die Befugnis haben, die Transitübertragungstarife und Exportübertragungstarife nach unterschiedlichen Gepflogenheiten und Originalen der Inlandsübertragungstarife festzulegen und dabei die Stellungnahme des Ministeriums für Energie und natürliche Ressourcen einzuholen.

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