Der Rabatt für Bäuerinnen wurde erhöht

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Erstmals wurde in allen Versicherungszweigen der Landwirtschaft ein 5-prozentiger „Märtyrer-Verwandten- und Veteranenrabatt“ eingeführt. Die Regelungen werden im Rahmen allgemeiner Vorschriften, Tarife und Weisungen für landwirtschaftliche Versicherungszweige umgesetzt.

Von der Agrarversicherung abzudeckende Risiken und Arbeiten sowie Prämienbasissätze wurden festgelegt und danach der Rabatt für Bäuerinnen in allen Branchen von 5 Prozent auf 10 Prozent erhöht. Beim Junglandwirt-Rabatt wurde die Altersgrenze für Junglandwirte von 30 auf 40 Jahre angehoben.

PREMIUM-BOOST-VERHÄLTNISSE ERHÖHT

Die Risiken, die im nächsten Jahr vom Landwirtschaftsversicherungspool (TARSİM) gedeckt werden sollen, die Arbeiten und die Prämienzusatzsätze wurden festgelegt.

Laut den Nachrichten von AA tritt die Entscheidung am 1. Januar 2023 in Kraft.

ANDERE ÄNDERUNGSVERHÄLTNISSE

Demnach wurden insgesamt 134 Abschläge im Hagelrisiko-Tarifpreis und 5 bis 15 Prozent Abschlag bei der Kräuterproduktversicherung vorgenommen. Der Tarifpreis für Weizenprodukte wurde um 6 Prozent gesenkt. Der doppelte Policenrabatt, der bei Dürreertragsversicherungen auf Ernte- und Dorfbasis angewendet wird, wurde von 5 Prozent auf 10 Prozent erhöht.

Bei der Baumversicherung wurde ein 5-prozentiger „Baum-Doppelpolice-Rabatt“ für Pakete eingeführt, die sowohl Baum- als auch Artefakt-Policen in demselben Paket haben.

Bei Kirschen und Kirschen wurde die Kollateralinitiation vom Stadium der „ersten Blüte“ zum Stadium der „weißen Knospe“ geändert.

Das Frostrisiko bei Artischocken (Gemüse) wurde als optionale Zusatzdeckung in den Versicherungsumfang aufgenommen.

Bei Melonen und Wassermelonen sind frostgefährdete Schäden, die zu Pflanzungen in der Sämlingsperiode führen, in der Deckung enthalten.

Frostrisikoschäden, die zu Pflanzungen in der Keimlingsperiode für Tomaten, Paprika, Auberginen, Melonen und Wassermelonen führen, die in niedrigen Tunneln in der Gewächshausproduktion angebaut werden, sind durch die Deckung abgedeckt.

Die Mitversicherungssätze für Kiwis, Pflaumen und Aprikosen wurden zwischen 5 und 10 Prozent gesenkt.

Bei niedrigen Tunneln in der Gewächshausproduktion ist das Risiko „Wildschweinschaden“ abgedeckt.

In der Gewächshausversicherung wurde der Preis für die Deckungsreparaturkosten von 250 Lira auf 1000 Lira erhöht.

Für Gewächshäuser, die im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen nachweislich geothermische Ressourcen nutzen, wurde ein Rabatt von 5 Prozent auf die gesamte Versicherungsprämie eingeführt.

RABATT AUF TIERLEBENSVERSICHERUNG

In der Rinderlebensversicherung wurde beim Milchvieh ein Abschlag von 6 Prozent und beim Fleischrind von 5 Prozent auf den Tarifpreis gewährt.

Die Abtreibungskosten, die in der Viehlebensversicherung 15 Prozent betrugen, wurden auf 20 Prozent erhöht. Der 5-Prozent-Freisatz für „Terror, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Volksbewegungen“ wurde gestrichen.

Für Rinderzuchtbetriebe, die aktiven Biogasstrom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen und gemäß dem Ergebnis der Risikoanalyse nachweislich verwenden, wurde ein Rabatt von 5 Prozent eingeführt.

Im Rahmen der Kleinvieh-Lebensversicherung wurde der Selbstbeteiligungssatz für Schäden wie Zusatzkrankheiten, Absturz und Wolfsbisse von 30 Prozent auf 20 Prozent reduziert.

In der Geflügellebensversicherung wurde ein Rabatt von 10 % auf die Volltarifpreise gewährt. Die Selbstbeteiligung, die bei dieser Versicherung 20 Prozent betrug, wurde auf 10 Prozent reduziert.

In der Lebensversicherung der Wasserwerke wurde ein Rabatt von 10 % auf die Tarifpreise gewährt.

Die Deckung „Terror, Streik, Aussperrung, Unruhen, Volksbewegungen“ wurde als optionale Zusatzdeckung in die Lebensversicherung von Rindern, Schafen und Ziegen, Geflügel und Wasserwerken aufgenommen.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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