Gesetzliche Härte gegen Atatürk-Angriff von Fenerbahçe

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Bei Fenerbahçe sorgte der Vorschlag, den Namen des Ülker-Stadions Şükrü Saracoğlu Sports Complex in „Atatürk-Stadion“ umzubenennen, für große Aufregung und erhielt Unterstützung von der Gemeinde.

Allerdings steht den Gelb-Dunkelblauen ein wertvolles gesetzgeberisches Hindernis gegenüber. In Artikel 7 der „Verordnung über Namensgebungseinrichtungen“ der Generaldirektion für Sportdienste gibt es einen Abschnitt „Namensnennungsverbote“. Dazu gehören folgende Wörter:

1-) Atatürks Namen und Titel dürfen nicht an private Sport- und Sporteinrichtungen vergeben werden, die von natürlichen und juristischen Personen eröffnet und betrieben werden.

2-) Nur eine der vorbildlichen Einrichtungen in einer Stadt darf nach Atatürk benannt werden.

Die Existenz des Atatürk-Olympiastadions in Istanbul bindet Fenerbahçe aufgrund dieser Regelung an Händen und Armen. Aus diesem Grund wird die gelb-dunkelblaue Verwaltung zunächst daran arbeiten, diese Gesetzgebung zu überwinden. Abgesehen davon wird Fenerbahçe versuchen, die erforderliche Genehmigung zu erhalten, indem es sich mit dem Ülker-Cluster und der Familie Saracoğlu trifft, deren Vertrag 2025 ausläuft.

Die Entscheidung des Hauptausschusses oder des Verwaltungsrats reicht nicht aus, um den Namen des Stadions zu ändern. Nach der aktuellen Verordnung werden „die Bezeichnungen der Einrichtungen im Eigentum und/oder der Nutzung der Generaldirektion und die Bezeichnungen der Jugend- und Sporteinrichtungen, die im Eigentum oder der Nutzung der Generaldirektion stehen, auf Vereine übertragen , andere Institutionen und Organisationen, geleast und für die begrenzte Eins-zu-eins-Rechte festgelegt sind. Es kann gegeben und ausgetauscht werden.

Nachrichten7

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