Schatz- und Finanzministerium verschiebt Steuerverpflichtungen in Zitterzone
Laut Eilmeldung heißt es in der Erklärung des Finanz- und Finanzministeriums: „Für unsere Steuerzahler im Erdbebengebiet wurde bis zum 31. Juli 2023 ein zwingender Grundzustand ausgerufen.“ Begriffe verwendet wurden.