Laufzeit und Ratenzahlungsmöglichkeit von der BRSA bis zur Gehirnerschütterungsregion

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Die BRSA hat die im Rahmen der „Verordnung über Kreditverfahren von Banken“, „Verordnung über die Gründung und Arbeitsweise von Finanzleasing-, Factoring- und Finanzierungsgesellschaften“ und „Verordnung über Bank- und Kreditkarten“ getroffenen Ratsbeschlüsse bekannt gegeben die Erdbebenkatastrophe.

Im Rahmen der Entscheidungen wurden für Personen mit Wohnsitz in den Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Hatay, Gaziantep, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa mit einer Frist von 6 Monaten ab dem 6. Februar Erleichterungen bei den Darlehensbedingungen und gewährt Ratenlaufzeiten.

Dementsprechend unterliegen die Laufzeiten von Wohnungs-, Fahrzeug- und Verbraucherkrediten, die Personen mit Wohnsitz in den betreffenden Provinzen zur Verfügung gestellt oder umstrukturiert werden sollen, nicht den zuvor von der BRSA festgelegten Fristen und können von den Banken bestimmt werden, einschließlich der Anwendung von Nachfristen .

Andererseits werden die Zahlungsfristen für Kreditkartenzahlungen für Waren und Dienstleistungen, die von Mitgliedsunternehmen mit Sitz in diesen Provinzen per Kreditkarte verkauft werden, um das bis zu 1-Fache verlängert.

QUELLE: AA

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