Schatz- und Finanzministerium verschiebt Steuerverpflichtungen in Zitterzone

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7.7 Uhr um 4.17 Uhr im Bezirk Pazarcık von Kahramanmaraş; Während sich im Distrikt Elbistan um 13.24 Uhr ein Erdbeben der Stärke 7,6 ereignete, erklärte das Finanz- und Finanzministerium nach den Erdbeben der Stärke 6,4 bis 6,5 in Gaziantep den Gewaltzustand, der die Türkei tief erschütterte.

Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

„Mit dem Prestige der Erdbebengeschichte wurden die Steuerpflichten der Steuerzahler in diesen Provinzen, die Mitte 6.2.2023 auf den 31.7.2023 erfüllt werden müssen, verschoben.“ es wurde gesagt. In die Erklärung des Ministeriums wurden folgende Aussagen aufgenommen: „Die Erschütterungen, die am 6. Februar 2023 nacheinander stattfanden und unsere 10 Provinzen schwer getroffen haben, haben jedes Mitglied unserer Nation tief getroffen. Angesichts dieser Entwicklung , unser Staat hat mit all seinen Einheiten und Einrichtungen in den Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa mobilisiert, um weiterhin alle notwendigen Interventionen vorzunehmen und die Wunden unserer Bürger zu heilen. Dringende Bargeldforderungen werden von unserem Ministerium unverzüglich erfüllt.

„Höhere Gewalt angekündigt“

Darüber hinaus wurde für unsere im Erdbebengebiet ansässigen Steuerpflichtigen bis zum 31. Juli 2023 ein wichtiger Grund festgestellt.

ABGESETZTE STEUERVERBINDLICHKEITEN

Mit dem Prestige der Erdbebengeschichte wurden die Steuerpflichten der Steuerpflichtigen in diesen Provinzen, die sie Mitte 6.2.2023 zu erfüllen hatten, auf den 31.7.2023 verschoben. Während des zwingenden Grundes wurden die Fristen für die abzugebenden Steuererklärungen und -meldungen bis zum Ablauf des 15.8.2023 und die Zahlungsfristen für die auf diese Erklärungen und Meldungen anfallenden Steuern bis zum 31.8.2023 verlängert.

VORBEREITUNGEN FÜR RATENZAHLUNGEN

Die Zahlungsbedingungen der im März, Mai und Juli 2023 zu zahlenden Raten im Rahmen der noch geltenden Restrukturierungsgesetze Nr. 7256 und 7326; Für die Verlängerung des Ausnahmezustands aus zwingendem Grund bis August, Oktober und Dezember 2023 nach dem Enddatum werden notwendige Vorbereitungen getroffen. Unser Staat steht allen vom Erdbeben betroffenen Bürgern bei und wird auch in der kommenden Zeit ununterbrochen alle notwendige Unterstützung leisten. Hoffentlich werden unser Land und unsere Nation diese Tage so schnell wie möglich in Einheit, Solidarität und Solidarität hinter sich lassen. Es wird der Öffentlichkeit respektvoll bekannt gegeben.“

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