Der Zeitraum für KKM mit Fremdwährungsumrechnung wurde verlängert

Entsprechend:

Im Rahmen des währungsgeschützten Einlagenkontos (KKM) können natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland ab dem 31. März 2024 ihre Fremdwährungsdepotkonten in Dollar sowie Fremdwährungs- und Beteiligungsfondskonten bei Banken in TL umwandeln.

Zu den zuvor festgelegten Terminen der Salden, die als Grundlage für die Umstellung von Gold-, Fremdwährungsdepots und Beteiligungsfonds inländischer juristischer Personen auf TL-Termin- oder Beteiligungskonten herangezogen werden, wurden keine Aktualisierungen vorgenommen.

Umrechnungsvorgänge in TL werden auf Wunsch der Kontoinhaber und auf Grundlage des Umrechnungskurses durchgeführt.

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Andererseits veröffentlichte die Zentralbank die Verordnung im Amtsblatt, in der sie den Sicherungssatz, der im Rahmen der Vereinfachung 4 Prozent betrug, auf 1 Prozent senkte. In der Stellungnahme des CBRT hieß es, dass die makroprudenziellen Richtlinien weiterhin so vereinfacht werden, dass die Funktionalität des Marktsystems und die makroökonomische Finanzstabilität gewahrt bleiben. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den Sicherungssatz für Verbindlichkeiten, die einer Sicherungsfazilität unterliegen, von 4 Prozent auf 1 Prozent zu senken und die Praxis der Sicherungsfazilität auf der Grundlage des Kreditwachstums zu beenden. In der Stellungnahme hieß es: „Die fragliche Regelung soll in naher Zukunft außer Kraft gesetzt werden.“

 

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