17 Millionen Lira Geldstrafe vom Werberat

Auf der 343. Sitzung des Werbeausschusses am 12. März 2024 wurden Werbung untersucht, die irreführend war, die Verbraucher täuschte, deren Mangel an Erfahrung und Wissen ausnutzte und unlautere Geschäftspraktiken darstellte.

Während sich herausstellte, dass 119 der 134 Dokumente, die auf der Tagesordnung der Sitzung standen, gegen die Gesetzgebung verstießen, wurde beschlossen, eine Verwaltungsstrafe von insgesamt 17 Millionen 37.000 891 Lira sowie Aussetzungs- und Korrekturstrafen für die Werbung und Werbung zu verhängen betreffende Geschäftspraktiken.
 
Das Hauptthema der diesmonatigen Sitzung des Werbeausschusses waren Mitgliedschaftspraktiken im elektronischen Handel, gezielte Werbung und Website-Designs zur Erfassung personenbezogener Daten von Verbrauchern ohne deren Zustimmung.

In der Erklärung des Handelsministeriums hieß es:

„Wie in dem im Rahmen des Digital Consumer Protection Project erstellten Forschungsbericht erwähnt, hat man davon ausgegangen, dass jeder zweite Verbraucher Angst davor hat, seine persönlichen Daten in digitalen Medien weiterzugeben. Darüber hinaus sind beim Online-Einkauf „Mitgliedschaft“ und „elektronische Nachrichtenbestätigungen“, die als „Fortsetzungsbedingungen“ dargestellt werden, werden stets akzeptiert. Es wurden bemerkenswerte Ergebnisse erzielt, wie etwa, dass sieben von zehn Verbrauchern Cookies eher akzeptieren und vier von zehn Verbrauchern Cookies eher nicht akzeptieren.
 
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des besagten Berichts untersuchte das Advertising Board die Websites, die den Verbrauchern in der Kaufphase Mitgliedschaftsvoraussetzungen anbieten. In diesem Zusammenhang geht es um die Frage, ob vom Verbraucher mehr personenbezogene Daten abgefragt werden als die für den Kaufvorgang obligatorischen und notwendigen Informationen, ob die Abmeldung von der Mitgliedschaft dadurch erschwert wird, dass strengere Bedingungen als die für den Beitritt zur Mitgliedschaft vorgesehenen Modalitäten festgelegt werden, „ zusammen mit dem Mitgliedschaftsvertrag“, ob die Zustimmung zu Cookies und kommerziellen Nachrichten dem Verbraucher zur Wahl gestellt wird. Es wird berücksichtigt, ob personenbezogene Daten zu Werbe- und Marketingzwecken an Dritte weitergegeben werden.
 
Bei der Untersuchung wurden die Meinungen von Akademikern sowie internationale Praktiken berücksichtigt und schließlich wurden Verwaltungsstrafen sowie Suspendierungs- und Korrekturstrafen für 12 vom Advertising Council bewertete Dokumente verhängt. „Einzelheiten zu den Entscheidungen hinsichtlich der Kündigung der Mitgliedschaft oder der Erschwerung der Abmeldung, der Nichtgewährung von Optionen für gezielte Werbung für Verbraucher und der Weitergabe personenbezogener Daten werden später auf der Website des Handelsministeriums bekannt gegeben.“

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