Die Anmeldefrist für Immobilienkäufe und -verkäufe begann am 1. März

Die Erklärungen werden während des Einkommensteuerzeitraums abgegeben, der am 1. März beginnt. Die Frist läuft bis zum 1. April 2024. Nehmen wir zum Beispiel an, eine Immobilie, die am 21. Oktober 2022 für 900.000 Lira gekauft wurde, wurde am 13. Juli 2023 für 2 Millionen Lira verkauft. Da der Verkauf vor Ablauf von fünf vollen Jahren ab Kaufdatum erfolgt, unterliegt der erhaltene Vorteil als Preiserhöhungsvorteil der Steuer.

WIE MAN DEN WERTSTEIGERUNGSNUTZEN VERSTEHT

In der von der Finanzverwaltung erstellten Broschüre zur Einkommensteuererklärung für die Veräußerung von Immobilien innerhalb von 5 Jahren wurde zunächst erläutert, wie beim Kauf und Verkauf von Immobilien zwischen gewerblicher Tätigkeit und Wertsteigerung unterschieden werden kann. Wenn der Kauf und Verkauf von Immobilien beruflich ausgeübt wird, gelten die erzielten Zinsen als kommerzielle Zinsen. Erfolgt mehr als ein Verkauf pro Jahr, handelt es sich um ein kommerzielles Interesse. Liegt der Kauf- und Verkaufsprozess von Immobilien nicht im Rahmen wirtschaftlicher Nutzenentscheidungen, wird der erzielte Gewinn anhand von „Kapitalgewinn“-Entscheidungen ermittelt.

ES BASIERT AUF DEM KALENDERTAG

Wird die Immobilie (Haus, Grundstück usw.), die von natürlichen Personen zu einem Preis erworben wurde, innerhalb von fünf Jahren ab dem Erwerbsdatum veräußert, unterliegen die erhaltenen Zinsen der Einkommensteuer. Bei der Berechnung des Fünfjahreszeitraums werden Kalendertage zugrunde gelegt.

Fällt eine Steuer auf, wenn ich erbe?

Werden Immobilien wie Wohnungen oder Grundstücke geerbt, ergibt sich auch bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren keine Gewinnsteigerung. Nehmen wir an, ein Steuerzahler verkauft die Wohnung, die er am 16. August 2020 geerbt hat, am 21. November 2023. Da die betreffende Wohnung unentgeltlich (durch Erbschaft) übertragen wird, werden die vom Steuerpflichtigen aus diesem Verkauf erzielten Einkünfte nicht als Wertsteigerungsvorteil besteuert.

WIE ES BERECHNET WIRD

Der im Kapitalerhöhungsgewinn zu versteuernde Vorteil wird als Nettowertsteigerung bezeichnet. Der Nettopreis richtet sich nach den Kosten des Hauses bzw. Platzes. Liegt keine Kostenberechnung vor, erfolgt die Indizierung. Ein Beispiel für dieses Problem finden Sie auch im Leitfaden. Nehmen wir an, der Bürger hat das Haus, das er am 2. November 2020 für 1 Million Lira gekauft hat, am 1. Februar 2023 für 4,5 Millionen Lira verkauft. Da in diesem Fall die betreffende Immobilie vor Ablauf der 5-Jahres-Frist veräußert wird, muss der für den Steuerpflichtigen entstehende Wertzuwachs berechnet werden. Die Kosten für ein 1-Millionen-Lira-Haus werden auf der Grundlage der D-PPI-Indizes von Oktober 2020, dem Monat vor dem Erwerbsdatum der Immobilie, und Januar 2023, dem Monat davor, mit 3 Millionen 946.000 404 Lira berechnet wann die Immobilie veräußert wurde. Der Selbstkostenpreis wird vom Verkaufswert abgezogen. Nach Abzug der Befreiung von 55.000 Lira ergibt sich für dieses Haus ein steuerpflichtiges Einkommen von 498.596 Lira. Hierfür müssen 130 Tausend 908 Lira Einkommensteuer gezahlt werden. Da das Haus am 1. Februar 2023 veräußert wurde, müssen die Kapitalerhöhungszinsen 2023 mit der jährlichen Einkommensteuererklärung im März 2024 angegeben und die erste Rate im März gezahlt werden. Die zweite Rate wird im Juli ausgezahlt.

 

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