1 Unternehmensgenehmigung, 1 Unternehmensauflösungsentscheidung der Zentralbank

Während die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) Paypole Payment Services und Elektronik Para AŞ erlaubte, als E-Geld-Institut zu operieren, entzog sie Paytrek Payment Institution Services AŞ die Lizenz, als Zahlungsinstitut zu operieren.

Die Notifizierungsentscheidungen des CBRT bezüglich des Betriebs von Paypole Payment Services and Elektronik Para AŞ und Paytrek Payment Agency Services AŞ als E-Geld-Institute wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Der Entscheidung zufolge werden Paypole Payment Services und Elektronik Para AŞ Dienstleistungen zur Ausgabe von elektronischem Geld anbieten. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen als E-Geld-Institut tätig sein.

Darüber hinaus wurde beschlossen, der Paytrek Payment Agency die Erlaubnis zur Tätigkeit als Zahlungsinstitut zu entziehen.

Die genannten Entscheidungen wurden im Einklang mit dem Gesetz über Zahlungs- und Wertpapierabrechnungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute getroffen.

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