Es wurde eine Erklärung zum Urlaubsgeld derjenigen abgegeben, deren Ruhestandsrentenverfahren im April endet.
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) gab bekannt, dass das Urlaubsgeld am 9. Mai für diejenigen ausgezahlt wird, deren Monatsbeginn vor dem 30. April liegt und deren Einkommens- und Rentenverfahren im April abgeschlossen ist.
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