Anfrage des Wettbewerbsrates an die Kosmetikabteilung

Der Wettbewerbsausschuss leitete eine Untersuchung gegen Biota Herbal Pharmaceuticals, Collastin Sıhhat, Gerçek Kozmetik, Kozmoklinik Kozmetik und MOT Cluster Bilisim ein.

Die Entscheidung lautete:

„Die vorläufige Untersuchung zu der These, dass die im Bereich der Kosmetik- und Körperpflegeprodukte tätigen Unternehmen gegen das vierte Element des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen haben, indem sie die Verkaufspreise festgesetzt und den Internetverkauf eingeschränkt haben, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen.

Der Wettbewerbsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.12.2022 die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse erörtert und die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend befunden und diese mit 22-56/875-M(3), 22-56/875 bewertet -M(4), 22-56/ Mit den Entscheidungen von 875-M(5), 22-56/875-M(6), 22-56/875-M(7), Biota Herbal Pharmaceuticals and Cosmetics Laboratories Inc ., Collastin Sıhhat Eserleri AŞ, Gerçek Kozmetik San. ve Tic. GmbH. Sti., Kosmoklinik Kosmetische und Medizinische Werke Paz. ve Tic. AŞ und MOT Cluster Informatics Ltd. Sti. beschlossen, eine Untersuchung gegen ihn einzuleiten.“

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