Anfrage des Wettbewerbsausschusses an die Kosmetikbranche

Der Wettbewerbsrat leitete eine Untersuchung gegen Biota Herbal Pharmaceuticals, Collastin Sıhhat, Gerçek Kozmetik, Kozmoklinik Kozmetik und MOT Cluster Bilişim ein.

Die Entscheidung lautete:

„Die vorläufige Untersuchung, die mit dem Argument durchgeführt wurde, dass die im Bereich Kosmetik- und Körperpflegeprodukte tätigen Unternehmen gegen den vierten Punkt des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen hätten, indem sie die Wiederverkaufspreise festgesetzt und den Internetverkauf eingeschränkt hätten, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen.

Der Wettbewerbsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.12.2022 die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse erörtert und die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend befunden und diese mit 22-56/875-M(3), 22-56/875 bewertet -M(4), 22-56/ Mit den Entscheidungen von 875-M(5), 22-56/875-M(6), 22-56/875-M(7), Biota Herbal Pharmaceuticals and Cosmetics Laboratories Inc ., Collastin Sıhhat Eserleri AŞ, Gerçek Kozmetik San. ve Tic. GmbH. Sti., Kosmoklinik Kosmetische und Medizinische Werke Paz. ve Tic. AŞ und MOT Cluster Informatics Ltd. Sti. beschlossen, eine Untersuchung gegen ihn einzuleiten.“

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