Veröffentlicht im Amtsblatt! Es wurde verlängert

Der Präsidialbeschluss zur Verlängerung der Quellensteuergrundlage für Einlagen in türkischer Lira wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Präsidialbeschluss zur Verlängerung der Quellensteuergrundlage für Einlagen in türkischer Lira wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurde die am 31. Dezember ablaufende Frist mit dem zugrunde liegenden Beschluss bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Es wurde festgestellt, dass das vorgenannte Element des Gesetzes Nr. 193 für den Erlass der begleitenden Entscheidung über die diskontinuierlichen Quellensteuersätze im 67. Element des Einkommensteuergesetzes Nr. 193 ausreichend berücksichtigt wurde. Der Beschluss trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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