Die Steuern auf aus der EU eingeführte Waren und Medikamente wurden erhöht

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Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde der Satz 18 Prozent in Unterabsatz (a) des ersten Absatzes des 62. Artikels des Beschlusses zur Umsetzung bestimmter Fragen des Zollgesetzes Nr. 4458 in 20 Prozent geändert.

Dementsprechend wird eine einheitliche und feste Steuer auf den Wert von Waren erhoben, deren Wert 150 Euro nicht übersteigt und die keine kommerzielle Größe und Art haben und die per Post- oder Expressfrachttransport an eine natürliche Person gelangen, sowie auf pharmazeutische Waren deren Wert 1500 Euro nicht übersteigt, wenn sie direkt aus EU-Ländern stammen. Der Satz wurde auf 20 Prozent aktualisiert.

Dieser Satz wurde mit 18 Prozent angesetzt. Der Antrag tritt nach 15 Tagen in Kraft.

 

Freiheit

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