Zwei wertvolle Aufhebungen des Verfassungsgerichts

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Mit seiner ersten Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Regelung, nach der Beamte im öffentlichen Dienst Mitglied einer Gewerkschaft sein müssen, die die 2-Prozent-Grenze überschreitet, um in den Genuss des Tarifbonus zu kommen, verfassungswidrig sei und entschied, sie aufzuheben. Die Entscheidung wurde am 18. Januar getroffen.

VERLETZUNG DER GEWERKSCHAFTSFREIHEIT

In der gestern im Amtsblatt veröffentlichten Aufhebungsentscheidung hieß es, dass Arbeitnehmer aus finanziellen Gründen dazu tendieren könnten, Gewerkschaften mit mehr als 2 Prozent der Mitglieder beizutreten, und dass dies „nicht als legitim angesehen werden könne“. In der Aufhebungsentscheidung hieß es kurz und knapp:

„Es ist klar, dass die Verordnung tatsächlich die Gründung neuer Gewerkschaften und die Möglichkeit der Arbeitnehmer verhindert, die Gewerkschaft zu wählen, die sie wollen. Angesichts dieses Prestiges wurde der Schluss gezogen, dass die Regelung, die nicht auf einer objektiven und angemessenen verfassungsrechtlichen Grundlage beruht, mit dem Element der Gleichheit im Kontext der Gewerkschaftsrechte unvereinbar ist.“

WERTVOLLE STORNIERUNG FÜR DIE VERKEHRSVERSICHERUNG

Auch im Bereich der Verkehrsversicherung hat das Verfassungsgericht eine wichtige Aufhebung vorgenommen. Mit seiner zweiten Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Regelung der Art und Weise und des Zeitpunkts der Beendigung der Pflichthaftpflichtversicherung im Falle der Überlassung des Fahrzeugs verfassungswidrig sei. Aufhebungsentscheidungen werden neun Monate nach der gestrigen Veröffentlichung der Entscheidung im Amtsblatt in Kraft treten. Gemäß Artikel 94 der Straßenverkehrsordnung muss ein Fahrzeughalter dem Versicherer innerhalb von 15 Tagen mitteilen, dass er sein versichertes Fahrzeug verkauft hat. Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über den Sachverhalt kündigen. Die Versicherung bleibt jedoch bis 15 Tage nach dem Kündigungsdatum gültig.

 

 

Freiheit

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