Revenue Management hat einen Leitfaden erstellt… Für Hausbesitzer beginnt die Meldefrist

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Die Meldefrist für die im letzten Jahr erzielten Mieteinnahmen beginnt am 1. März. Der Freibetrag für 2023 beträgt 21.000 Lira. Wer ein Einkommen von mehr als 21.000 Lira erzielt, muss seine Mieteinnahmen angeben. Wer sein Haus im Jahr 2023 für 1.700 Lira mietet, erwirtschaftet das ganze Jahr über Mieteinnahmen von 20.400 Lira. Da in diesem Fall das erzielte Einkommen unter dem Freibetrag liegt, ist die Abgabe einer Erklärung nicht erforderlich.

WENN ES KEINE ERKLÄRUNG GIBT, KANN ES KEINEN NUTZEN HABEN

In dem vom Revenue Management Directorate erstellten Leitfaden heißt es, dass 21.000 Lira der Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden als Wohnsitz innerhalb eines Kalenderjahres für 2023 von der Einkommensteuer befreit sind. Personen, die Mieteinnahmen aus Wohneigentum erzielen, müssen keine Einkommenserklärung abgeben, wenn ihre Mieteinnahmen unter dem jährlichen Freibetrag liegen. Wenn Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien nicht rechtzeitig oder unvollständig gemeldet werden, steht die für 2023 festgelegte Befreiung von 21.000 Lira nicht zur Verfügung. Bevor jedoch die Finanzverwaltung eine stichprobenartige Feststellung trifft, können diejenigen, die nach Ablauf der Frist ihre Mieteinnahmen aus der Wohnungsmiete angeben, die nicht fristgerecht gemeldet wurden oder nicht in der fristgerecht abgegebenen Erklärung enthalten sind, davon profitieren Ausnahme. Wer Mieteinnahmen über dem Freibetrag erzielt, kann 21.000 Lira von den angegebenen Mieteinnahmen abziehen.

ACHTUNG ERBEN

Wenn mehr als eine Person ein Haus teilt, wird dem Leitfaden zufolge der für das Kalenderjahr 2023 festgelegte Befreiungspreis von 21.000 Lira für jeden Partner bei der Besteuerung der Mieteinnahmen aus diesem Haus unterschiedlich angewendet. Wenn das Erbe zudem nicht in einem geerbten Haus geteilt wird, kann jeder Erbe anders von der Ausnahme profitieren. Wer davon nicht profitieren kann, wird im Leitfaden auch einzeln aufgeführt, wer nicht von der Befreiung profitieren kann. Demnach können diejenigen, die ihre gewerblichen, landwirtschaftlichen oder beruflichen Interessen angeben müssen, nicht von der Befreiung profitieren. Der Gesamtbruttobetrag der Preise, Einkünfte aus beweglichem Kapital, Einkünfte aus Immobilienkapital und anderer Gewinne und Einkünfte, die einzeln oder zusammen von denjenigen erzielt werden, die Mieteinnahmen aus Wohnraum über 21.000 Lira erzielen, beträgt unabhängig davon, ob sie diese deklarieren müssen, 550.000 für das Jahr 2023 ermittelt, was für die Preise der dritten Einkommensklasse gilt. Wer den Betrag von TL überschreitet, kann nicht von der 21.000 TL-Befreiung profitieren.

AN EINEM BEISPIEL ERKLÄRT

Die Direktion für Einnahmenverwaltung erläuterte anhand eines Beispiels, wie die Ausnahme nicht ausgenutzt werden kann. Nehmen wir also an, ein Steuerzahler erhält 120.000 Lira Mieteinnahmen aus dem Haus, das er mietet, 180.000 Lira Mieteinnahmen am Arbeitsplatz, die alle durch Quellensteuer besteuert werden, und 360.000 Lira Preiseinkommen. Das Gesamteinkommen dieser Person beträgt im Jahr 2023 660.000 Lira. Da 660.000 Lira die für 2023 festgelegte Grenze von 550.000 Lira überschreiten, kann der Steuerzahler nicht von der Befreiung von 21.000 Lira profitieren, wenn er Mieteinnahmen von 120.000 Lira angibt.

KANN PER PETITION GEMELDET WERDEN

Werden aus der Immobilie keine Mieteinnahmen erzielt oder liegen diese unter dem für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten Freibetrag, kann die Person dem Finanzamt mit einem Antrag den Grund für die Nichtabgabe der Erklärung mitteilen. Im Leitfaden sind die Gründe für die Petition wie folgt: „Ich habe Mieteinnahmen im Rahmen der Steuerbefreiung (Wohnen) erzielt, ich habe keine Mieteinnahmen erzielt, ich habe die Immobilie verkauft, ich lebe alleine, meine Nachkommen, meine Nachkommen oder meine Geschwister leben, ich habe gemäß der Erklärung Mieteinnahmen erzielt (Geschäfts-)Ort, Sonstiges, Recht)“.

 

 

Freiheit

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