Hülya Avşar hat nicht vergeben! Die gefälschte Unterschrift verletzte den Kurier am Kopf

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Entwicklung der Veranstaltung

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurden Hülya Avşar und Zehra Çilingiroğlu als „Beschwerdeführer“ aufgeführt, und İbrahim K., der als Kurier in einem mit PTT verbundenen Subunternehmerunternehmen arbeitete, wurde als „Angeklagter“ aufgeführt. In der Anklageschrift heißt es, dass die Mitteilung mit dem Zahlungsbefehl für die Vollstreckungsakte gegen Avşar von İbrahim K. verteilt worden sei und dass Avşar von der betreffenden Vollstreckung erfahren habe, als seine Bankkonten beschlagnahmt worden seien.

Verteidigung und Anhörung des Angeklagten

Zu seiner Verteidigung gab der Angeklagte İbrahim K. an, dass er die Benachrichtigung an Zehra Çilingiroğlu weitergegeben, aber vergessen habe, ihre Unterschrift einzuholen. Er forderte seinen Freispruch und betonte, dass er keine böswillige Absicht habe. Der Anwalt von Hülya Avşar und Zehra Çilingiroğlu erklärte, sie hätten gegen den Angeklagten Beschwerde eingereicht und eine Bestrafung gefordert.

Gerichtsentscheidung und Schlussfolgerung

Das Gericht verurteilte den Angeklagten İbrahim K. wegen „Urkundenfälschung“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Zwar wurde beschlossen, die Urteilsverkündung zu verschieben, das Verfahren wird jedoch eingestellt, wenn der Angeklagte nicht innerhalb von fünf Jahren eine neue Straftat begeht.

Gutachten und Beweise

Der Akte wurde das Gutachten beigefügt, aus dem hervorgeht, dass die Unterschrift und der Name auf der Mitteilung dem Beklagten gehören. Dem Bericht zufolge stammte die Unterschrift, die nicht Zehra Çilingiroğlu gehörte, vollständig vom Angeklagten İbrahim K.

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