Der Preis für die Verkehrsversicherung wird um 10 Prozent steigen

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Die Insurance and Private Pension Regulation and Supervision Agency (SEDDK) hat die Verkehrsversicherungsprämien und Garantiebeträge ab Anfang 2024 mit der im Amtsblatt vom 14. Dezember veröffentlichten Verordnung erneut reguliert. In diesem Zusammenhang wurde den Versicherungsunternehmen das Recht eingeräumt, die Prämien für die Verkehrsversicherung ab Jahresbeginn jeden Monat im Januar, Februar, März und April um 5 Prozent zu erhöhen. Auf Grundlage seiner Befugnisse veröffentlichte SEDDK ein neues Rundschreiben und erhöhte die Erhöhungsrate von 5 Prozent auf 10 Prozent für Januar. Es war fraglich, ob SEDDK im Februar den 10-prozentigen Anstieg für Januar fortsetzen würde. SEDDK gab eine Erklärung ab und kündigte an, dass es im Februar eine Erhöhung der Grundprämien für die Verkehrsversicherung um 10 Prozent geben werde. In der Stellungnahme hieß es: „Die im Januar 2024 geltenden Grundprämien werden je nach Fahrzeugcluster und Nutzungsart für Februar 2024 um 10 Prozent erhöht.“

 

Freiheit

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