Die Beschränkung auf 6 Monate und 6.000 km wurde verlängert

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Mit der Änderung der „Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen“ vom 15. Juli 2023 verbot das Handelsministerium den Gebrauchtverkauf von Neufahrzeugen vor Ablauf von 6 Monaten und 6.000 Kilometern. Gemäß der heute im Amtsblatt des Handelsministeriums veröffentlichten Verordnung, die eine Änderung der vorläufigen zweiten Ausgabe der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen vorsieht, sind diejenigen, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, verpflichtet dürfen innerhalb von 6 Monaten und 6 Monaten ab dem Datum der Erstzulassung keine Autos und Geländefahrzeuge vermarkten oder verkaufen. Die Beschränkung, dass sie dies weder direkt noch indirekt vor dem 1. Juli 2023 tun dürfen, es sei denn, sie überschreiten 100.000 km, gilt bis zum 1. Juli , 2024.

Freiheit

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