Neue Frist für den Import von Elektrofahrzeugen in sieben Punkten… 30 Tage Schonfrist für diejenigen, die Elektrofahrzeuge aus China einführen

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Hier ist die neue Periode beim Import von Elektrofahrzeugen in 7 Fragen:

1- Inwieweit werden Elektrofahrzeuge gezählt, die von einer europäischen Marke in China hergestellt und in die Türkei gebracht werden?

Da das Fahrzeug in China produziert wird, also chinesischen Ursprungs ist, wird es im Rahmen der neuen Meldung bewertet und ein „Permission Certificate“ erforderlich sein. Zum Beispiel; Seit die Marke Dacia Spring eingeführt hat, muss er persönlich 20 Dienste in 7 Regionen betreuen.

2- Bekommt der Importeur mit einem Servicenetzwerk eine Ausnahme?

Er wird es nicht bekommen. Importeure, die von einem Servicenetzwerk profitieren, das sie nicht selbst aufgebaut haben, müssen mindestens 20 Services in sieben Regionen einrichten, um ein „Genehmigungszertifikat“ zu erhalten.

3-Können Marken, die derzeit importieren, aber die Bedingungen nicht erfüllen, ab dem 29. Dezember 2023 nicht importieren können, wenn sie die Bedingungen nicht erfüllen?

Ja, das wird er nicht können. Unternehmen, die die Bedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen erfüllen und daher kein „Genehmigungszertifikat“ erhalten können, müssen die Vorschriften einhalten, auch wenn sie derzeit Importeure dieser Fahrzeuge sind.

4- Spielt es eine Rolle, ob der Importeur selbst oder der Händler den Service installiert?

Ja tut es. Es wird nicht ausreichen, dass das Importeurunternehmen, das eine Genehmigung einholen muss, einen Händler/Franchise gewährt und einen Service eröffnet. Er muss den Gottesdienst persönlich eröffnen.

5- Was ist mit Importunternehmen, die über ihre Händler Serviceregeln für Tankstellen anbieten?

Leistungen, die nicht Eigentum des Importeurs sind, werden nicht angenommen. Diese Leistungen reichen nicht aus, um ein „Genehmigungszertifikat“ zu erhalten.

6- Ist es für Marken, die über eine Händlerorganisation und ein Servicenetzwerk in der Türkei verfügen, möglich, das bestehende Netzwerk zu nutzen, um neue Marken aus anderen Ländern außerhalb der EU und des Freihandelsabkommens zu importieren?

NEIN. Ein Unternehmen, das eine europäische Marke vertreibt, muss ein „Genehmigungszertifikat“ erhalten, wenn es ein Elektrofahrzeug aus China einführt. Um dieses Dokument zu erhalten, müssen alle Bedingungen erfüllt sein.

7- Muss jede zu importierende Marke über ein eigenes Einladungszentrum verfügen?

NEIN. Diesen Service kann er auch von einem anderen in der Türkei tätigen Unternehmen in Anspruch nehmen, allerdings muss er dort mindestens 40 Mitarbeiter beschäftigen.

Freiheit

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