Der erste Sitzungstermin für den Grundpreis steht fest

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Der erste Sitzungstermin für den Grundpreis, der rund 8 Millionen Mitarbeiter betrifft, wurde bekannt gegeben. Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Vedat Işıkhan sagte, dass das erste Treffen am 11. Dezember 2023 stattfinden werde.

Dem Ausschuss zur Festlegung des Mindestpreises gehören Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Regierung an.

Der neue Preis wird mit der Erhöhung des Grundpreises ermittelt, der derzeit 11.402 Lira beträgt.

Es betrifft mittelbar alle Mitarbeiter

Die zukünftige Erhöhung des Mindestpreises betrifft auch diejenigen, deren Gehälter über dem Grundpreis liegen. Institutionen können die Gehälter auf der Grundlage der Mindestpreiserhöhung erhöhen.

WAS ÄNDERT SICH MIT DEM MINDESTPREIS?

Arbeitslosengeld, Praktikumsgebühr, GSS-Prämie, Mutterschafts- und Wehrdienstschulden, 65-Jahres-Rente, vorübergehende Invaliditätsbeihilfe, Mindestlohnempfänger-Abfindung und Invaliditätsrenten werden ebenfalls erhöht.

WIRD ES EINE EINZIGE ERHÖHUNG GEBEN?

Es wurde angekündigt, dass es im Jahr 2024 zu einer einmaligen Erhöhung des Mindestpreises kommen wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass die zweite Erhöhung nicht notwendig sei, da die Inflation in einen Abwärtstrend eintreten würde.

Freiheit

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