Teilzeitarbeit nach der Geburt

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Den Akten zufolge arbeitete die Frau namens ET als Sachverständige in der Arbeiterdirektion des Finanzamts Eskişehir. Die junge Dame brachte am 5. November 2019 ihr Kind zur Welt und erhielt nach dem Muttermal am 16. Juli 2020 Freiurlaub. Nach Ablauf des kostenlosen Urlaubs beantragte ET bei der Geschäftsleitung „Teilzeitarbeit nach der Geburt“, was im Zusatzartikel 43 des Beamtengesetzes Nr. 657 geregelt ist. Die Verwaltung lehnte den Antrag trotz Vorliegen einer gesetzlichen Regelung ab.

WILL DAS RECHT NUTZEN

Daraufhin verklagte ET über seinen Anwalt Sercan Ortan das 2. Verwaltungsgericht Eskişehir und erklärte, dass er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch machen wolle. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die fehlende Festlegung der Modalitäten und Grundlagen des Rechts auf Teilzeitbeschäftigung keine Einwände gegen die Umsetzung des Gesetzes darstellt und beschloss, den Verwaltungsvorgang abzubrechen. Die Berufungsprüfung der Entscheidung erfolgte durch die Vierte Verwaltungsfallabteilung des regionalen Verwaltungsgerichts Bursa. Das Berufungsgericht stimmte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts am 6. Juli „abschließend“ zu und befand, dass sie rechtskonform sei.

 

Freiheit

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