Letzter Tag für die erste Folge auf zusätzlichem MTV

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Heute ist der letzte Tag, an dem die erste Rate der Kfz-Zusatzsteuer (MTV) gezahlt werden muss.

Der Vorsitz des Finanz- und Finanzministeriums hat die erste Ratenzahlung, die am 31. August fällig war, auf den 6. September verschoben.

Die zusätzliche MTV-Entscheidung wurde im Juli getroffen und gilt ausnahmsweise für alle Fahrzeuge.

Gemäß dem zusätzlichen MTV-Antrag sind Fahrzeuge wie Pkw, Busse, Lkw, Transporter, Flugzeuge und Hubschrauber sowie Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 bei den zuständigen Registern zugelassen und erstmals angemeldet werden müssen, ausnahmsweise bis zur Höhe des MTV zulässig Die für dieses Jahr aufgelaufenen Beträge unterliegen einem zusätzlichen MTV.

DER FAHRZEUGVERKAUF UND DIE INSPEKTION KÖNNEN NICHT DURCHGEFÜHRT WERDEN

Ein Abschluss des Zulassungsverfahrens aufgrund von Verkehrsrücknahme, Verschrottung und Abtransport ins Ausland ohne zusätzliche MTV-Zahlung ist nicht möglich.

Der aufgelaufene zusätzliche MTV kann in 2 gleichen Raten ausgezahlt werden. Die zweite Rate auf EK MTV kann bis Ende November dieses Jahres gezahlt werden.

Andererseits muss der für diese Fahrzeuge zusätzlich angefallene MTV vollständig beglichen werden, bevor Verkäufe oder Phasenprozesse der Fahrzeuge durchgeführt werden.

Zusätzliches MTV unbezahlt bzw „Gesetz Nr. 6183 über die Einziehung öffentlicher Forderungen“Für Fahrzeuge, die nicht in Raten im Rahmen des 48. Elements der UN bezahlt wurden, erfolgt keine technische Prüfung.

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