Neue Kreditentscheidung von BRSA

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In der Erklärung der BRSA wurde auf die Aktualisierung durch den Ratsbeschluss Nr. 10265 vom 7. Juli 2022 hingewiesen. In der Erklärung muss im Rahmen der genannten Aktualisierung der Gegenwert der Fremdwährungsbarmittel (FX) von Unternehmen, die einer unabhängigen Kontrolle unterliegen, in türkischer Lira (TL) über 10 Millionen TL liegen und die FX-Barvermögenswerte dieser Unternehmen müssen über 10 Millionen TL liegen 5 Prozent, je nachdem, welcher Betrag höher ist als die aktive Gesamtsumme oder der Nettoumsatzerlös des letzten Jahres. Es wurde daran erinnert, dass beschlossen wurde, diesen Unternehmen kein neues kommerzielles Bardarlehen in TL zu gewähren, falls dieser den Betrag übersteigt.

Die neue Entscheidung der Institution wurde wie folgt zusammengefasst: „Aufgrund der vorgenommenen Bewertungen in Übereinstimmung mit den genannten Entscheidungen; Unternehmen, deren Darlehensnutzung eingeschränkt ist, weil die Unterlagen nicht frist- oder verfahrensgemäß hinterlegt wurden, müssen bescheinigen, dass ihre Situation nicht im Widerspruch zu den im Rahmen der betreffenden Ratsbeschlüsse festgelegten Beschränkungen steht oder diesen nicht unterliegt unabhängige Kontrolle zum Zeitpunkt der Kreditgewährung; Unternehmen, deren Kreditausnutzung eingeschränkt ist, weil sie die festgelegten Beschränkungen nicht einhalten oder falsche Angaben machen, dass sie keiner unabhängigen Kontrolle unterliegen, unterliegen der Einstellung der Kreditauszahlung gemäß den Ratsbeschlüssen, sofern sie die Probleme behoben haben Frage in der aktuellen Situation, erklären und verpflichten sich, die festgelegten Einschränkungen einzuhalten und diese Situationen zu dokumentieren. Es wurde beschlossen, es für Unternehmen zu entfernen.“

 

Freiheit

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