Strafe für 4 Unternehmen vom Wettbewerbsausschuss
Die Wettbewerbsbehörde erklärte, dass sie gegen Artikel 4 des „Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs Nr. 4054“ verstoßen habe, indem sie den Wiederverkaufspreis der Unternehmen „Arçelik“, „Samsung“, „LG“ und „SVS“ festlegte, die in der Haushaltsgerätebranche tätig sind Markt für elektronische Geräte. leitete 2021 eine Untersuchung ein. Nach den Erkenntnissen des Ermittlungsteams und der Verteidigungsverfahren konnten die Akten mit den Verhandlungen am 3. August geklärt werden. Es wurde festgestellt, dass die Unternehmen gegen den betreffenden Gesetzesbestandteil verstoßen hatten, und es wurde beschlossen, ein Bußgeld zu verhängen. Demzufolge; 365 Millionen 379 Tausend 161,06 TL für „Arçelik“, 227 Millionen 161 Tausend 142,04 TL für „Samsung“, 33 Millionen 870 Tausend 305,21 TL für „LG“ und 1 Million 984 Tausend 907 TL für „SVS“. Es wurde beschlossen, eine Geldbuße zu verhängen.
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