Neue Regelung zur Einfuhr von Schmuck und Schmuckarbeiten

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurde eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung in Höhe von 20 Prozent für die Einfuhr bestimmter Schmuckstücke und Juwelierwaren eingeführt. Der Beschluss zur „zusätzlichen finanziellen Verpflichtung“, der für Importe aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) gelten soll, tritt drei Tage später in Kraft.

Details zu den Neuigkeiten folgen…

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