Last Minute… Neue Regelung für die Einfuhr von Schmuck und Juwelierarbeiten
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten; Für Werke aus Gold, Gold mit Diamanten und Metallen mit der Bezeichnung „Beschichtung mit Edelmetallen“ wird eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung von 20 Prozent erhoben. Eine zusätzliche finanzielle Haftung gilt für Werke, die ihren Ursprung außerhalb der Europäischen Union und der Länder haben, mit denen das Freihandelsabkommen unterzeichnet wurde. Die zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen werden von den Zollverwaltungen erhoben, abgesehen von Zöllen und anderen finanziellen Verpflichtungen bei der Einfuhr. Der Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
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