Änderung der Vorschriften zur nicht lizenzierten Stromerzeugung

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Die Verordnung der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) zur Änderung der Verordnung über die nicht lizenzierte Stromerzeugung auf dem Strommarkt wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend ist Turkey Electricity Transmission AŞ (TEİAŞ) verpflichtet, die Kontaktkapazitäten jeder Umspannstation innerhalb der ersten 15 Tage eines jeden Monats auf ihrer Website gemäß dem vom Rat festzulegenden Format bekannt zu geben.

Vertriebsunternehmen und juristische Personen, die OIZ-Vertriebslizenzen besitzen, einschließlich derjenigen im Rahmen der lizenzierten Produktion, in der jeweiligen Vertriebsregion, nach der Ankündigung von TEİAŞ in Übereinstimmung mit dem vom Rat festzulegenden Format bezüglich der darin abgegebenen Kontaktmeinungen im Rahmen der genannten Verordnung und der Anträge auf Erzeugungsanlagen verpflichtet sind, dies bis zum dritten Tag auf ihren eigenen Internetseiten bekannt zu geben.

In diesem Zusammenhang werden mit der vorgenommenen Änderung natürliche oder juristische Personen, die die durch die Entscheidung des Ausschusses festgelegten Informationen und Dokumente in elektronischer Form beim Netzbetreiber vorlegen möchten, einen Antrag stellen.

Darüber hinaus werden mit der in die Verordnung aufgenommenen diskontinuierlichen Komponente im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 30. September 2023 keine neuen Anträge auf freie Erzeugung bei den jeweiligen Netzbetreibern eingehen, um die im Rahmen der Änderungen bekanntzugebenden Kapazitäten festzulegen und bekannt zu geben und die notwendigen Prozesse zur Vorbereitung der elektronischen Antragsinfrastruktur durchzuführen.

In den in diesem Zeitraum stattfindenden Ausschusssitzungen werden die Verfahren im Rahmen dieser Verordnung für die bis zum 31. Juli gestellten Anträge durchgeführt.

Die ersten im Rahmen der Änderungen vorzunehmenden Bekanntmachungen erfolgen im Oktober 2023 und nach dem festgelegten Verfahren.

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER STROMMARKT-KONTAKT- UND SYSTEMNUTZUNGSVERORDNUNG

Die Verordnung zur Änderung der Strommarktkontakt- und Systemnutzungsverordnung der EMRA wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wird der Verzögerungserhöhungssatz, der für Benutzer gilt, die verpflichtet sind, den in der Benachrichtigung genannten Betrag innerhalb von 15 Tagen nach Benachrichtigung über die Zahlungsbenachrichtigung an TEIAS oder das Verteilungsunternehmen für den Zeitraum der Verzögerung zu zahlen, für Benutzer des Übertragungsnetzes verdoppelt mit der in der Verordnung vorgenommenen Änderung.

QUELLE: AA

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