Vermittlerzeit für Mietfälle! Minister Tunç gab die Einzelheiten bekannt

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Die obligatorische Schlichtungsfrist in Mietfällen beginnt am 1. September. Justizminister Yılmaz Tunç erläuterte den Pressevertretern nach der Kabinettssitzung die Einzelheiten der Mediationspraxis bei Mietstreitigkeiten und wie diese funktionieren würde.

Minister Tunç sagte:

25 PROZENT HIGHLIGHT

„Mit der im letzten Jahr ins Obligationenrecht aufgenommenen diskontinuierlichen Regelung wurde die jährliche Mieterhöhung bei Wohnungsmietverträgen auf höchstens 25 Prozent festgelegt. Dieser Zeitraum wurde ab dem 1. Juli aufgrund einer rechtlichen Vereinbarung in der Großen Türkischen Nationalversammlung um ein weiteres Jahr verlängert. Bei Wohnraummietverträgen beträgt die jährliche Mieterhöhung bis zum 1. Juli 2024 maximal 25 Prozent.

KEINE NUR MIETFÄLLE

Am 1. September beginnt die obligatorische Schlichtungsfrist in Mietsachen. Der Mieter oder Vermieter ist verpflichtet, sich an einen Schlichter zu wenden, bevor er eine Klage bezüglich des Mietpreises oder einer Räumung einreicht. Obligatorische Mediation; Es wurde in arbeitsrechtlichen, handelsrechtlichen und verbraucherrechtlichen Klagen angewendet. Ab dem 1. September umfasst die Pflichtmediation auch Klagen aus Wohnungseigentum, Nachbarschaftsrecht und Aufhebungsklagen sowie Mietklagen.

SCHNELLER ABSCHLUSS MIT WENIGER KOSTEN

Die Lösung von Mietstreitigkeiten durch Mediation ohne den Gang zum Gericht wird es den Parteien ermöglichen, sich mit geringerem Aufwand, schneller und friedlicher zu einigen. In diesem Fall verringert sich auch die Arbeitsbelastung der Gerichte.

IN 3 WOCHEN ABGESCHLOSSEN WERDEN

Ab dem 1. September können sich die Parteien vor Einreichung einer Klage an einen Mediator wenden. Anträge können kostenfrei bei den Schlichtungsstellen in den Gerichtsgebäuden gestellt werden. In Anwendungen; Eine Verpflichtung zur Übernahme von Gerichtskosten, Honoraren, Zeugen- und Sachverständigenpreisen besteht nicht. Die Mediationsverhandlungen werden innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen sein. In notwendigen Fällen kann diese Frist vom Mediator um maximal 1 Woche verlängert werden. Kann nach den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, kann eine Klage eingereicht werden.

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