Gebrauchtfahrzeuge können nicht über dem neuen Listenpreis verkauft werden.

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Das Handelsministerium befasst sich weiterhin mit Lagerhaltung und überhöhten Preispraktiken im Automobilsektor.

In diesem Zusammenhang wurden in der letzten Periode sukzessive Schritte unternommen. Die Maßnahmen wurden verschärft, die Kontrollen verschärft.

Am 6. Juli wurde die Verordnung über den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen geändert. Mit der Verordnung ist die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen über dem Nullpreis durch Werbung bis zum 1. Januar 2024 verboten.

Der Antrag trat in Kraft. Es umfasst persönliche und kommerzielle Werbung aller natürlichen und juristischen Personen.

INTERVENTION BEI EXTRAPREISEN

Verkaufsseiten warnen Werbetreibende vor Regulierungen. Informationen zu den Ankündigungen, die für die Einschränkung als ungewöhnlich gelten, werden von der Plattform an das Ministerium weitergeleitet.

Jede Werbung, die gegen die Verordnung verstößt, wird als „Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen“ gewertet.
Pro Anzeige wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 Lira verhängt.

Handelsminister Ömer Bolat traf sich gleich nach seiner Ankunft bei der Mission auch mit Vertretern der Automobilabteilung. Dadurch konnten neue Maßnahmen bezüglich der Wette ergriffen werden. Bolat betonte auch, dass man andere Instrumente in der Hand habe und Schritt für Schritt vorankomme.

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