Trabzonspor gab die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Strukturierung des finanziellen Fairplays mit der UEFA bekannt

0 65

Die Aussage von Trabzonspor gegenüber KAP lautet wie folgt:

Als Ergebnis der seit einiger Zeit geführten Verhandlungen wurde mit unserem Unternehmen mitten im UEFA Club Financial Audit Council eine Konfigurationsvereinbarung unterzeichnet, nachdem unsere Finanzergebnisse in den Zeiträumen 2021/2022 und 2022/2023 innerhalb des Rahmens lagen der UEFA-Kriterien für finanzielles Fairplay konnten die FFP-Kriterien nicht erfüllen.

* Die Sanierungsvereinbarung umfasst die Zeiträume 2023/24, 2024/25 und 2025/26.

* Das Hauptziel der Strukturierungsvereinbarung besteht darin, dass der Verein während des Überwachungszyklus 2025/26 (der die Berichtszeiträume bis 2023, 2024 und 2025 abdeckt) die Stabilitätsanforderungen (dh die Fußballvorteilsregel) einhält. Mit anderen Worten handelt es sich um den gesamten Fußballgewinnüberschuss oder das Fußballzinsdefizit des Vereins innerhalb der akzeptablen Abweichung, die in der UEFA-Vereinslizenz- und Finanznachhaltigkeitsrichtlinie während des Überwachungszeitraums festgelegt ist, berechnet im Zeitraum 2025/26. Gemäß der entsprechenden Richtlinie beträgt die akzeptable Abweichung 5 Millionen Euro. Dieser Betrag kann auf bis zu 60 Millionen Euro ansteigen, wenn er gemäß der entsprechenden Weisung durch Einlagen/Eigenkapital gedeckt wird.

* Unser Unternehmen muss während der Übergangszeit die folgenden finanziellen Ziele erreichen. Gemäß diesem Zweck verpflichtet sie sich, im Berichtszeitraum bis zum Jahr 2023 ein ausgeglichenes Bilanzdefizit von maximal 60 Millionen Euro (Ziel 2023) zu erwirtschaften. Im Berichtszeitraum bis 2023 kann das unter dem genannten Preis realisierte Break-Even-Defizit im Berichtszeitraum bis 2024 genutzt werden (Ziel 2024).

* Unser Unternehmen verpflichtet sich, Maßnahmen gegen Einnahmen aus UEFA-Partnern in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro zu ergreifen. Der Teil des genannten Preises in Höhe von 300.000 Euro wird ohne Vorbedingungen von den UEFA-Einnahmen abgezogen. Der verbleibende Teil des Preises in Höhe von 1,7 Millionen Euro ist unter folgenden Bedingungen abzugsfähig.

– 850.000 Euro, wenn das Unternehmensziel für 2023 um mehr als 40 Millionen Euro überschritten wird,

– 850.000 Euro Bei einer Überschreitung des Unternehmensziels für 2024 um mehr als 20 Millionen Euro,

Liegen die Überschreitungen jedoch unter den angegebenen Preisen, erfolgt die Berechnung nach der Quotenmethode unter Berücksichtigung des über dem Zielpreis liegenden Preises.

* Darüber hinaus können bei folgenden Überschreitungen maximal 23 statt 25 Spieler in die UEFA-A-Liste eingetragen werden, die Eintragung neuer Spieler in die UEFA-A-Liste ist jedoch nur im Umfang möglich der positiven Transferstabilität, die in der UEFA-A-Liste gemäß der Konfigurationsvereinbarung im jeweiligen Transferfenster stattfinden wird.

– Umsetzung im Jahr 2024/25, sofern das Ziel für 2023 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird,

– Umsetzung im Jahr 2025/26, wenn das Ziel für 2024 um mehr als 10 Millionen Euro überschritten wird.

* Unser Unternehmen wird für ein Jahr von den UEFA-Pokalen ausgeschlossen (gilt für die nächsten drei Jahre, sobald es das erste Teilnahmerecht erhält), falls es beide Überschreitungen wie unten angegeben erreicht:

– Bei einer Überschreitung des Ziels für 2023 um mehr als 40 Millionen Euro,

– Wenn das Ziel für 2024 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird.

* Darüber hinaus wird unser Unternehmen bei einer Überschreitung des Ziels für 2024 um mehr als 40 Millionen Euro für ein Jahr von den UEFA-Pokalen ausgeschlossen (gilt für die nächsten drei Jahre, wenn es erstmals das Recht zur Teilnahme erhält).

*Wenn festgestellt wird, dass der Club den akzeptablen Abweichungspreis im Überwachungszeitraum 2025/26 um weniger als 20 Millionen Euro überschritten hat, wird der Club sein Ziel für 2023 um mehr als 40 Millionen Euro erreichen; Mit der Regel, dass das Ziel für 2024 nicht um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird,

– Unser Unternehmen wird eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen,

– Die UEFA-A-Liste 2026/27 ist auf 23 Spieler begrenzt. Die Registrierung neuer Spieler in die UEFA-A-Liste ist nur im Rahmen einer positiven Transferstabilität möglich, die in der UEFA-A-Liste in der in der Harmonievereinbarung festgelegten Form erfolgt das entsprechende Transferfenster und

– Ein Jahr ab UEFA-Trophäen (anzuwenden in den nächsten drei Jahren, wenn er zum ersten Mal teilnahmeberechtigt ist), tritt in Kraft, wenn er die Fußballinteressenregel im Überwachungszyklus zum Preis von 2026/27 (der die Berichtszyklen abdeckt) nicht einhält 2024, 2025 und 2026 enden).

* Während der Verein den akzeptablen Abweichungspreis um mehr als 20 Millionen Euro überschreitet oder den akzeptablen Abweichungsbetrag um weniger als 20 Millionen Euro überschreitet, gilt im Überwachungstransferpreis 2025/26; Wenn es sein Ziel für 2023 um mehr als 40 Millionen Euro oder sein Ziel für 2024 um mehr als 20 Millionen Euro übertrifft; In den nächsten drei Jahren wird unser Unternehmen für ein Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen, was in dem Zeitraum umgesetzt wird, in dem es erstmals das Recht zur Teilnahme erhält.

Freiheit

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More