KVKK gewarnt! Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Ihre persönlichen Daten weitergeben.

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Den von der Datenschutzbehörde erhaltenen Informationen zufolge wird betont, dass Bürger unbedingt prüfen sollten, ob der Informationsbeauftragte, der personenbezogene Daten verarbeitet, betrügerische Absichten verfolgt und ob die Daten sicher sind, bevor sie die Weitergabe oder Verarbeitung personenbezogener Daten beantragen.

Es wird empfohlen, die Weitergabe personenbezogener Daten bei auf den ersten Blick verdächtigen Umständen zu vermeiden.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich Bürger unbedingt Gedanken darüber machen sollten, welche personenbezogenen Daten im Rahmen verschiedener angebotener Kampagnen an die Anbieter dieser Kampagnen weitergegeben werden und zu welchen Zwecken diese Daten verwendet werden.

Die Entscheidung, eine offene Anfrage zu stellen, ist von großem Wert

Das Gesetz schreibt eine Informationspflicht für die Datenverantwortlichen vor, um sicherzustellen, dass die betroffene Person versteht, welche personenbezogenen Daten wie und von wem verarbeitet werden.

In diesem Sinne ist es notwendig, den Beleuchtungstext sorgfältig zu lesen und auf die Erläuterungen zu den Themen zu achten, etwa an wen die personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken übermittelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht vergessen werden darf, dass diese personenbezogenen Daten nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Personen verarbeitet werden können, es sei denn, es besteht ein gesetzlich vorgeschriebener Grund für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

An dieser Stelle muss der Antrag der betroffenen Personen auf Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf einer Information beruhen, sich auf eine Wette beziehen und aus freiem Willen erfolgen. Eine Anfrageerklärung, die diese Regeln nicht enthält, gilt nicht als gültige Anfrageerklärung im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.

Für die Bürger ist es von großer Bedeutung, dass sie beim Ausfüllen und Unterzeichnen eines Formulars oder Dokuments zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten vollständig über ihre Aktivitäten aufgeklärt werden, um gegebenenfalls durch Nachfragen Informationen zu den Themen zu erhalten, die ihnen nicht klar sind, und um entscheiden zu können, ob dies der Fall ist eine offene Anfrage zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu stellen, nicht nur für heute, sondern auch für die Zukunft.

FÜR OPFER WIRD EIN ZWEISTUFIGER ANTRAGSWEG VORGESEHEN

Bei Beschwerden über Verstöße wird zunächst darauf geachtet, ob sie die Verfahrensregeln, insbesondere die Fristen, einhalten. Zahlreiche Dokumente hierzu sind auf der Website der KVKK abrufbar.

Für Opfer ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Dementsprechend sollten die betroffenen Personen alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich an den Informationsbeauftragten zu wenden, bevor sie beim Rat für den Schutz personenbezogener Daten eine Beschwerde einreichen.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind verpflichtet, die in dem an sie gerichteten Antrag enthaltenen Anfragen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen kostenlos zu bearbeiten, je nach Art der Anfrage. In Fällen, in denen der beim Informationsbeauftragten gestellte Antrag abgelehnt wird, die Antwort des Datenverantwortlichen unzureichend ist oder der Antrag nicht rechtzeitig beantwortet wird, kann die betroffene Person innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Kenntnisnahme eine Beschwerde beim Gremium einreichen die Antwort des Informationsbeauftragten, in jedem Fall jedoch innerhalb von 60 Tagen ab dem Antragsdatum.

Beginn des Strafverfahrens

Es ist auch möglich, ein Strafverfahren einzuleiten, wenn ein Widerspruch gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten besteht. Bei konkreter Einzelfallbetrachtung ist die gesetzeswidrige Klage gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Artikeln 135–140 des türkischen Strafgesetzbuchs geregelt. kann im Einklang mit seinen Tatbestandsmerkmalen eine Straftat darstellen.

Im Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten gibt es einen klaren Hinweis auf diese Fehler. Stellt die Tat eine Straftat dar, liegt die Befugnis zur Ermittlung und Strafverfolgung bei den Justizbehörden. Bürger können bei der Generalstaatsanwaltschaft Anzeige erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Straftat in diesem Sinne begangen wurde.

Darüber hinaus kann es Gegenstand des Wortlauts sein, dass eine benannte Verantwortung aufgrund der gesetzeswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen kann. Personen, denen durch Missbrauch oder Betrug ein Schaden entstanden ist, können ihre materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche vor den Zivilgerichten geltend machen.

IN DER ERSTEN JAHRESHÄLFTE 102 MILLIONEN 87.000 TL VERWALTUNGSBUSSE UMGESETZT

Laut Statistik vom 22. Juni 2023 gingen bis Anfang 2023 insgesamt 4.801 Beschwerden und Mitteilungen per Post, elektronisch und über CIMER beim Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten ein, von denen 3.936 abgeschlossen wurden.

Darüber hinaus wurden im ersten Halbjahr 120 Datenschutzverstöße gemeldet, von denen 41 behoben wurden. Für Informationsverantwortliche, bei denen festgestellt wurde, dass sie ihrer Registrierungs- und Meldepflicht nicht nachkommen, wurden die erforderlichen Prozesse eingerichtet und in den ersten 6 Monaten des Jahres 2023 insgesamt 1 Million 712 Tausend 500 Anfragen gestellt. Erledigt.

In diesem Fall wurde im ersten Halbjahr des Jahres im Rahmen aller Mitteilungen, Beschwerden, Meldungen über Informationsverstöße und des Information Officers Registry Information System (VERBIS) eine Verwaltungsstrafe in Höhe von insgesamt 102 Millionen 87 Tausend TL verhängt.

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