Einbehaltungsentscheidung für währungsgeschützte Einlagen: Verlängert bis zum Jahresende

0 58

Den erhaltenen Informationen zufolge ist die Arbeit des Ministeriums für Finanzen und Finanzen bezüglich der betreffenden Entscheidung abgeschlossen. Der vom Finanz- und Finanzminister Mehmet Şimşek unterzeichnete Beschluss wurde der Präsidentschaft vorgelegt. Damit die Entscheidung in Kraft tritt, wird sie voraussichtlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der oben genannten Entscheidung werden die Steuervorteile für KKM- und Affiliate-Konten fortgeführt mit dem Ziel, Sparer dazu zu ermutigen, ihre Ersparnisse auf in TL eröffneten Einlagen- und Beteiligungskonten zu behalten und den Werterhalt von TL zu fördern.

Die Frist für Einkünfte aus TL-Einlagenkonten und Beteiligungskonten, die in TL wiedereröffnet wurden, und der ermäßigte Quellensteuersatz für bestimmte Wertpapiere werden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Der Steuervorteil auf KKM- und Partnerkonten bleibt bestehen

Die Null-Prozent-Quellensteueranwendung galt für die Einkünfte aus diesen Konten von natürlichen und juristischen Personen, die ihre Ersparnisse im Rahmen des KKM-Systems bewerten, das im Rahmen der aktiven Nutzung aller Instrumente bei der Koordinierung der Produktion zum Einsatz kam -orientierte und exportorientierte Geld- und Fiskalpolitik, wird bis zum 31. Dezember 2023 fortgesetzt.

Echte Personen geben keine Erklärung über ihre Einkünfte aus KKM-Konten ab, für die ein Steuerabzug von null Prozent gilt. Körperschaftsteuerpflichtige hingegen beziehen die Einkünfte, die sie von ihren KKM-Konten erhalten, mit einem Quellensteuerabzug von null Prozent zugunsten der Körperschaft ein und zahlen keine Körperschaftsteuer gemäß der Ausnahmeregelung im 14. Element der KVK-Diskontinuität.

Der Auszahlungsrabatt auf TL-Einzahlungs- und Tochtergesellschaftskonten bleibt bestehen

Mit der von Şimşek unterzeichneten und der Präsidentschaft vorgelegten Entscheidung wird die Frist für die Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes auf die Einkünfte aus TL-Einlagenkonten und wieder eröffneten Beteiligungskonten in TL bis zum Jahresende verlängert.

Demnach sind bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten) 5 Prozent statt 15 Prozent auf Einlagezinserträge und Gewinnbeteiligungen einzubehalten, bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten 3 Prozent statt 12 Prozent Laufzeit bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr). Bei Festgeldkonten wird der Zinssatz weiterhin mit null Prozent statt mit 10 Prozent angesetzt.

Der Einbehaltssatz der Einnahmen aus Mietbescheinigungen wird weiterhin bei null Prozent liegen

Mit der besagten Entscheidung wird die Anwendung des Nullprozentsatzes bis zum 31. Dezember 2023 für Einnahmen aus Staatsanleihen und Schatzwechseln sowie Leasingzertifikaten verlängert, die von vom Finanzministerium gegründeten Leasinggesellschaften für Vermögenswerte ausgegeben werden.

Dementsprechend beträgt der Quellensteuersatz auf Erträge aus diesen Wertpapieren weiterhin null Prozent statt zehn Prozent.

Steuerliche Anreize bestehen weiterhin für Einkünfte aus von Banken ausgegebenen Schuldtiteln

Mit der Entscheidung wird die Frist für die Anwendung der ermäßigten Quellensteuer auf Einkünfte aus von Banken ausgegebenen Anleihen und Wechseln sowie Einkünften aus Leasingzertifikaten, deren Fondsnutzer diese Banken sind, bis zum Jahresende verlängert.

Der auf die Erträge aus diesen Wertpapieren angewandte Quellensteuersatz beträgt weiterhin 5 Prozent für Wertpapiere mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten) und 3 Prozent für Wertpapiere mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr). und null Prozent für diejenigen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr statt 10 Prozent.

Der Auszahlungsrabatt bei Investmentfonds bleibt bestehen

Mit der Entscheidung wird der Zeitraum der ermäßigten Quellensteuer auf die Erträge aus Investmentfonds, deren Portfolio aus TL und auf TL lautenden Wertpapieren besteht, bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, um Anleger zu ermutigen, sich an in TL ausgegebene Wertpapiere zu wenden.

Mit dem Antrag wird der Quellensteuersatz auf die Einkünfte aus Investmentfonds weiterhin mit null Prozent statt mit 10 Prozent angewandt.

Variable Fonds, gemischte Fonds, Eurobonds, ausländische Anleihen, ausländische Fonds, freie Fonds und Investmentfonds mit dem Begriff „Währung“ im Titel fallen nicht in diesen Geltungsbereich.

Verlängert die Frist für Quellensteueranreize auf Erträge aus Asset- und Mortgage-Backed Securities sowie Mortgage- und Asset-Backed Securities

Mit der Verordnung wird der Vermögenswert als Voraussetzung für die Entwicklung der Kapitalmärkte für das nachhaltige Wachstum der türkischen Wirtschaft, dafür, dass die Ressourcen in zukunftsweisende, technologieorientierte und produktive Bereiche gelenkt werden und die Vielfalt der Kapitalmarktinstrumente erhöht -Besicherte Wertpapiere, die von Hypothekenfinanzierungsinstituten ausgegeben werden, die nach dem Kapitalmarktgesetz gegründet wurden, sind hypothekenbesichert. Die Gültigkeitsdauer des Quellensteuersatzes von 10 % gilt für Einkünfte und Vorteile aus Wertpapieren, forderungsbesicherten Wertpapieren und Hypotheken. Die Laufzeit der besicherten Wertpapiere wird bis zum Jahresende verlängert.

Der Auszahlungssatz für Deviseneinlagenkonten und ausländische Beteiligungskonten wurde erneut festgelegt

Um die mit der Entscheidung in TL eröffneten Einlagen- und Beteiligungskonten zu fördern, werden 20 Prozent für die derzeit von den Tochterbanken auf die Fremdwährungs-Einlagenkonten erhobenen Zinsen und die von den Tochterbanken auf die Fremdwährungs-Beteiligungskonten gezahlten Gewinnanteile 20 Prozent für den laufenden Betrag erhoben Konten und Kündigungskonten sowie Termineinlagenkonten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr). Der für Langzeitkonten geltende Quellensteuersatz betrug 18 Prozent und wurde unabhängig von der Laufzeit auf 25 Prozent festgelegt.

Der neue Quellensteuersatz wird auf Konten angewendet, die ab dem Datum des Inkrafttretens der besagten Entscheidung eröffnet oder überfällig sind.

Für bereits eröffnete Konten gelten die alten Tarife bis zum Ablaufdatum.

 

QUELLE: AA

Neuigkeiten7

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More