Der Präsidentschaft vorgelegt: Die Quellensteuerbemessungsgrundlage wird bei währungserhaltenden Einlagen erweitert!

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Den erhaltenen Informationen zufolge ist die Arbeit des Ministeriums für Finanzen und Finanzen bezüglich der betreffenden Entscheidung abgeschlossen. Der vom Finanz- und Finanzminister Mehmet Şimşek unterzeichnete Beschluss wurde der Präsidentschaft vorgelegt. Damit die Entscheidung in Kraft tritt, wird sie voraussichtlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der besagten Entscheidung sollen Sparer ermutigt werden, ihre Ersparnisse auf TL-Einlagen- und Beteiligungskonten zu behalten, und Um den Werterhalt von TL zu fördern, werden die Steuervorteile für KKM und Tochterkonten fortgeführt.

Die Einnahmen aus TL-Einlagenkonten und Beteiligungskonten wurden in TL wiedereröffnet und für einige Wertpapiere wurde ein reduzierter Quellensteuersatz angewendet Die Bewerbungsfrist wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

STEUERVORTEILE FÜR KKM UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN WEITERHIN

Im Rahmen des KKM-Systems, das im Rahmen der aktiven Nutzung aller Instrumente bei der Koordinierung der produktionsorientierten und exportorientierten Geld- und Steuerpolitik zum Einsatz kam, galt für die erzielten Einkünfte die Null-Prozent-Quellensteueranwendung Diese Konten von natürlichen und juristischen Personen, die ihre Ersparnisse schätzen, bleiben bis zum 31. Dezember 2023 bestehen.

Echte Privatpersonen geben für ihre Einkünfte aus KKM-Konten, für die ein Steuerabzug von null Prozent gilt, keine Erklärung ab. Körperschaftsteuerpflichtige hingegen beziehen die Einkünfte, die sie aus ihren KKM-Konten erhalten, mit einem Steuerabzug von null Prozent in ihre Körperschaftsbeteiligung ein und zahlen gemäß der Ausnahmeregelung im 14. Element der KVK-Diskontinuität keine Körperschaftsteuer.

Der Auszahlungsrabatt auf TL-Einzahlungs- und Tochtergesellschaftskonten bleibt bestehen

Mit der von Şimşek unterzeichneten und der Präsidentschaft vorgelegten Entscheidung wird die Geltungsdauer des ermäßigten Quellensteuersatzes auf die Einkünfte aus TL-Einlagenkonten und wieder eröffneten Beteiligungskonten in TL bis zum Jahresende verlängert.

Demzufolge, Die Einlagenzinserträge und die auf Gewinnanteile von Beteiligungskonten zu entrichtenden Quellensteuersätze betragen 5 Prozent statt 15 Prozent bei Festgeldkonten bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten), 3 Prozent statt 12 Prozent bei Konten mit einer Festgeldeinlage von bis zu 6 Monaten auf 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) und Prozent bei Konten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. als null Prozent statt 10Die Umsetzung wird fortgesetzt.

Nullprozentige Quellensteuer auf Einkünfte aus Mietverträgen
Mit der fraglichen Entscheidung wurden vom Finanzministerium Staatsanleihen und Schatzwechsel sowie Vermögensleasinggesellschaften gegründet Die Anwendung des Quellensteuersatzes von Null Prozent für Einkünfte aus Leasingzertifikaten wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Im Gegensatz dazu, dies den Quellensteuersatz für Erträge aus Wertpapieren auf null Prozent statt auf 10 Prozent festlegen.Die Umsetzung wird fortgesetzt.

STEUERANREIZE AUF EINKÜNFTE AUS SCHULDINSTRUMENTEN STEHEN WEITER

Mit der Entscheidung wird die Frist für die Anwendung der ermäßigten Quellensteuer auf Einkünfte aus von Banken ausgegebenen Anleihen und Wechseln sowie Einkünften aus Leasingzertifikaten, deren Fondsnutzer diese Banken sind, bis zum Jahresende verlängert.

Der auf die Erträge aus diesen Wertpapieren anzuwendende Quellensteuersatz. Statt 10 Prozent 5 Prozent für diejenigen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten), 3 Prozent für diejenigen mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr), null Prozent für diejenigen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr.wird weiterhin umgesetzt.

Der Auszahlungsrabatt bei Investmentfonds bleibt bestehen

Mit der Entscheidung wird die Frist für die ermäßigte Quellensteuer auf Erträge aus Investmentfonds, deren Portfolio aus TL und auf TL lautenden Wertpapieren besteht, bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, um Anleger zu ermutigen, sich an in TL ausgegebene Wertpapiere zu wenden.

Mit dem Antrag wird der Quellensteuersatz auf die Einkünfte aus Investmentfonds weiterhin mit null Prozent statt mit 10 Prozent angewandt.

Variabel, gemischt, Eurobond, Auslandskredite, Ausland, freie Mittel und Titel „Fremdwährung“Die oben genannten Investmentfonds fallen nicht in diesen Umfang.

VERLÄNGERTER ZEITPUNKT ZUM EINBEHALTEN VON ANREIZEN AUF VERMÖGENSWERTE UND HYPOTHEKENBASIERTE WERTPAPIERE

Mit der Verordnung soll die Vielfalt der Kapitalmarktinstrumente als Voraussetzung für die Entwicklung der Kapitalmärkte für das nachhaltige Wachstum der türkischen Wirtschaft erhöht werden, damit die Ressourcen in zukunftsorientierte und technologieorientierte und produktive Bereiche gelenkt werden können. Hauptstadt Wirksamer Zeitraum der Anwendung eines ermäßigten 5-Prozent-Quellensteuersatzes von 10 Prozent, der auf Einkommen und Gewinne aus forderungsbesicherten Wertpapieren, hypothekenbesicherten Wertpapieren, forderungsbesicherten Wertpapieren und hypothekenbesicherten Wertpapieren gilt, die von Hypothekenfinanzierungsinstituten ausgegeben werden, die vorbehaltlich der Entscheidungen des gegründet wurden Hypothekenmarktgesetz. bis Ende des Jahreswird verlängert.

AUSZAHLUNGSRATE BEI ​​FX-EINLAGENKONTEN NEU FESTGELEGT

Um die mit der Entscheidung in TL eröffneten Einlagen- und Beteiligungskonten zu fördern, werden die Zinsen, die derzeit auf die Fremdwährungseinlagenkonten erhoben werden, und die Gewinnanteile, die von den Tochterbanken auf die Fremdwährungsbeteiligungskonten gezahlt werden, gefördert. Der Quellensteuersatz, der für Giro- und Kündigungskonten sowie Konten mit einer Festgeldlaufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) 20 Prozent und für Konten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr 18 Prozent beträgt, beträgt unabhängig von der Laufzeit 25 Prozent .bestimmt.

Der neue Quellensteuersatz wird auf Konten angewendet, die ab dem Datum des Inkrafttretens der besagten Entscheidung eröffnet oder überfällig sind.

Für bereits eröffnete Konten gelten die alten Tarife bis zum Ablaufdatum.

QUELLE: AA

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