Wechsel zur Fremdherrschaft von TFF!

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Der türkische Fußballverband hat vor der neuen Amtszeit eine Erklärung zur Anzahl ausländischer Spieler in der Magnificent League abgegeben.

In einer Erklärung von TFF, „Zusätzlich zu den 14 Fußballspielern, die nicht spielberechtigt in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft sind und in der im ersten Absatz der Vereine festgelegten A-Kaderliste aufgeführt sind, höchstens 1 Fußballspieler, der aserbaidschanischer Staatsbürger ist , Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan und Turkmenistan und wer nicht berechtigt ist, in der türkischen A-Fußballnationalgruppe zu spielen, Sie können auch einen Vertrag mit maximal 1 Fußballspieler unterzeichnen, der während der Transfer- und Registrierungszeiträume eine blaue Karte besitzt und Registrieren Sie sie in der A-Gruppenliste.Ausdrücke wurden verwendet.

Hier ist die vollständige Stellungnahme von TFF:

„Vereine können Verträge mit ausländischen Fußballspielern unterzeichnen und registrieren, sofern sie maximal 14 Fußballspieler in der Liste der Gruppe A haben, die nicht spielberechtigt sind am 01.01.1999 oder später geboren wurden.“

„Große Ligavereine, die Verträge mit mehr als 14 Fußballern ausländischer Herkunft haben, können in Spielen der Gruppe A keine Fußballer ausländischer Herkunft einsetzen, die nicht in der A-Mannschaftsliste aufgeführt sind.“

Zusätzlich zu den 14 Fußballspielern, die nicht berechtigt sind, in der türkischen A-Fußballnationalmannschaft zu spielen, sind die Vereine in der im ersten Absatz genannten Liste der Gruppe A enthalten; Maximal 1 Fußballspieler, der Staatsbürger Aserbaidschans, Kasachstans, Kirgisistans, Usbekistans und Turkmenistans ist und nicht spielberechtigt in der türkischen Fußballnationalmannschaft ist, kann außerdem einen Vertrag mit höchstens 1 Fußballspieler unterzeichnen, der die türkische Staatsbürgerschaft oder eine blaue Karte besitzt innerhalb der Transfer- und Anmeldefristen und durch Anmeldung A können sie sich in die Gruppenliste einschreiben.

Vereine können registrierte Profi-Fußballspieler, die am 01.01.2003 und später geboren wurden und für den türkischen A-Nationalkader spielberechtigt sind, einsetzen, ohne sie in die A-Mannschaftsliste eintragen zu müssen. Diese Fußballer müssen keine professionellen Fußballspieler sein, sofern sie in den letzten 6 Monaten bei ihrem Verein registriert waren und das 15. Lebensjahr vollendet haben.

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