Sarkozy zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

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Nach Angaben des öffentlich-rechtlichen Senders Franceinfo hat das Pariser Berufungsgericht seine Entscheidung in dem Fall gefällt, in dem Sarkozy wegen Korruption angeklagt wurde. Sarkozy wurde im Rahmen des Verfahrens zu zwei Jahren Bewährung und drei Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht entschied, dass Sarkozy seine Strafe in der Residenz mit elektronischen Handschellen absitzen sollte.

Darüber hinaus wird Sarkozy für drei Jahre von seinen Bürgerrechten ausgeschlossen und er wird innerhalb dieses Zeitraums nicht im Rahmen einer Zufallswahl ausgewählt.

Thierry Herzog, der Anwalt von Sarkozy, und Richter Gilbert Azibert, die im selben Fall vor Gericht standen, erhielten die gleiche Strafe wie Sarkozy. Herzog erhielt für drei Jahre ein Berufsverbot als Anwalt.

Gegen Sarkozy wurde 2014 eine Klage mit der Begründung eingereicht, er habe „Einfluss ausgenutzt und die Vertraulichkeit der Anhörungen verletzt“, um unter anderem Namen an Informationen über die Ermittlungen zu gelangen. Nicolas Sarkozy wurde in diesem Fall beschuldigt, Richter Azibert einen hohen Posten in Monaco angeboten zu haben, um in die Ermittlungsunterlagen zum L’Oréal-Skandal einzudringen.

Die Staatsanwaltschaft hatte beschlossen, Sarkozy und seinen Anwalt anzuhören. Es wurde festgestellt, dass Sarkozy im Rahmen der L’Oreal-Ermittlungen bei seinen Treffen mit seinem Anwalt Herzog Informationen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsickern ließ.

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