Wahlverbote haben offiziell begonnen! Achten Sie auf diese…

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Im Rahmen der Wahlverbote begann ab 18:00 Uhr das Propagandaverbot. Alle Arten von Medienorganen werden 24 Stunden lang keine Nachrichten, Vermutungen und Kommentare zur Wahl und zu den Wahlergebnissen abgeben können.

24-STUNDEN-PROPAGANDA-VERBOT
Während die Türkei ihre volle Aufmerksamkeit auf die Wahlen richtete, kam das 24-Stunden-Propagandaverbot mit dem Prestige von 18.00 Uhr ins Spiel. Bis morgen, wenn die Wahllokale schließen, wird es keine Nachrichten und Sendungen mit Propagandainhalten geben. Zwischen 18.00 und 21.00 Uhr werden die Nachrichten und Mitteilungen des Obersten Wahlrates (YSK) veröffentlicht. Nach 21:00 Uhr sind alle Übertragungen kostenlos, YSK kann diese Zeit früher einstellen.

Es werden keine alkoholischen Getränke verkauft
Der Abstimmungsprozess beginnt landesweit um 08:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Alkoholische Getränke werden zwischen 06:00 und 00:00 Uhr nicht verkauft. Darüber hinaus bleiben alle öffentlichen Vergnügungsstätten wie Cafés, Cafés und Internetcafés am Wahltag geschlossen.

ESSEN NUR IN RESTAURANTS
In Restaurants, die ein Ort der Unterhaltung sind, dürfen nur Mahlzeiten serviert werden. Niemand wird in der Lage sein, Waffen zu tragen, außer denen, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Siedlungen verantwortlich sind.

ERKLÄRUNG VON RTÜK
Andererseits warnte der Oberste Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK) die Rundfunkanstalten vor den Propagandaverboten. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass gemäß dem Verbot, das zehn Tage vor der Wahl in Kraft trat, Umfragen, Meinungsumfragen und Anschuldigungen nicht in den visuellen Medien und Medien veröffentlicht wurden, und es wurde darauf hingewiesen, dass gemäß dem von der YSK, die Propagandafreiheit endet am Samstag, 13. Mai, um 18.00 Uhr.

„ICH SCHIEßEN UND KOMMENTIEREN BIS 18 STUNDEN VERBOTEN“
Unter Hinweis darauf, dass die Kundgebungen bis Samstag, 18 Uhr, übertragen werden können, wurde zu den Wahlverboten wie folgt erinnert: „Mit anderen Worten: Es schadet nicht, Gäste wie Journalisten und Wissenschaftler, die nicht bei den Wahlen kandidieren, in die Diskussion einzubeziehen.“ Sendungen, die nach 18.00 Uhr am Tag vor der Wahl stattfinden sollen. YSK Gemäß der Entscheidung des Wahltags ist es bis 18.00 Uhr am Wahltag verboten, die Wahlen und ihre Ergebnisse in den Medien vorherzusagen und zu kommentieren.

„ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN NACH 21 SIND KOSTENLOS“
Nach Schließung der Wahllokale besteht zwar keine Veröffentlichungsfreiheit, es ist jedoch strengstens untersagt, die Wahlergebnisse bekannt zu geben, falsche Angaben zu machen und manipulationsorientierte Veröffentlichungen vorzunehmen, die die Öffentlichkeit in die Irre führen könnten. Nach 21:00 Uhr am 14. Mai sind alle Übertragungen kostenlos, die YSK kann diese Zeit früher festlegen.

„Harte Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten“
Die härtesten Sanktionen werden gegen Organisationen verhängt, die sich nicht an das Sendeverbot halten. Unser Oberster Rat erwartet von allen Verlagen, dass diese Regeln strikt eingehalten werden. Im Falle der Entdeckung von Sendungen, die im Widerspruch zum YSK-Wahlkalender stehen, wird der Oberste Rat für Radio und Fernsehen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

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