Das Schiedsgericht bestätigt das Urteil von Bakasetas

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In der auf der offiziellen Website der TFF abgegebenen Erklärung heißt es: „Der Einspruch der PFDK gegen die Entscheidung der PFDK vom 04.05.2023 mit der Nummer E.2022-2023/907-K.2022-2023/1152 bezüglich Trabzonspor Spor A.Ş. Der Fußballspieler Anastasios Bakasetas wurde untersucht. Bei der für die Anhörung vorgesehenen Anhörung, die am Freitag, dem 12.05.2023, um 14:45 Uhr stattfand, wurde festgestellt, dass der Fußballspieler Anastasios Bakasetas, Trabzon Spor A.Ş. Infolgedessen wurde davon ausgegangen, dass in Bezug auf den Beweis, die allgemeine Charakterisierung und die Festlegung der Strafe kein Fehlverhalten bei der Strafe von Trabzonspor Spor A vorlag. Die Entscheidung mit ihrer Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss zu bestätigen,

7. E.2023/280 – K.2023/248

Beşiktaş Football Investments Industrie und Handel. Der Einspruch von A.Ş. gegen die Entscheidung der PFDK vom 04.05.2023 mit der Nummer E.2022-2023/909 – K.2022-2023/1160 bezüglich des Clubs, seiner Administratoren Emre Kocadağ und Serhan Çetinsaya wurde geprüft. Als Ergebnis der Verhandlung;

Beşiktaş Football Investments Industrie und Handel. A.Ş.s Manager Emre Kocadağ, aufgrund des ungewöhnlichen sportlichen Verhaltens in den Aussagen, die er nach dem Spiel gegenüber den Pressevertretern machte und auf der offiziellen Website des Vereins, FDT’s 36/2, veröffentlichte. und 35/4. Da festgestellt wurde, dass bei der Bestrafung mit einer Geldstrafe von 52.000.00 TL kein Fehlverhalten vorliegt, wird der Antrag im Hinblick auf die rechtliche Einstufung und Festsetzung der Strafe gemäß den Sachverhalten abgelehnt und die Entscheidung genehmigt. einstimmig,

Beşiktaş Football Investments Industrie und Handel. A.Ş., FDT’s 36/1-d. Da davon ausgegangen wurde, dass hinsichtlich der Beweise, der rechtlichen Qualifikation und der Festlegung der Strafe bei der Strafe von 200.000,00 TL gemäß der Angelegenheit kein Fehlverhalten vorlag, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig angenommen.

Beşiktaş Football Investments Industrie und Handel. A.Ş.-Manager Serhan Çetinsaya, aufgrund seines unsportlichen Verhaltens in seinem Social-Media-Konto, FDT’s 36/1-b. Es wurde einstimmig beschlossen, den Antrag abzulehnen und die Entscheidung aufrechtzuerhalten, da davon ausgegangen wurde, dass hinsichtlich der Beweise, der allgemeinen Charakterisierung und der Festlegung der Strafe in der Strafe von 21 Tagen Entrechtung und einer Geldstrafe von 50.000,00 kein Fehlverhalten vorlag TL entsprechend dem Problem.

Freiheit

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