Ab heute gelten Wahlverbote

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Dementsprechend sind innerhalb von 10 Tagen vor dem Wahltag schriftliche, mündliche und visuelle Medien und Medien, Meinungsumfragen, Umfragen, Vermutungen, Informations- und Kontakttelefone, wie z. B. kleine Volksabstimmungen, für oder gegen den Kandidaten oder in einer Weise durchzuführen, die dazu führt Einfluss auf die Abstimmung der Bürger und Zufallsverteilung. Eine Verteilung wird nicht möglich sein.

Außerhalb dieses Zeitraums in Veröffentlichungen wie Meinungsumfragen, Meinungsumfragen, Forderungen und kleinen Volksabstimmungen im Land; Die Grundsätze der Unparteilichkeit, Wahrheit und Genauigkeit müssen respektiert werden.

Veröffentlichungen wie Meinungsumfragen, Meinungsumfragen, Klagen und kleine Volksabstimmungen werden nicht im Ausland vorgenommen. Bei Meinungsumfragen und der Veröffentlichung von Umfragen muss offengelegt werden, von welcher Organisation die Forschung durchgeführt wurde, wie viele Probanden es gab und von wem die Forschung finanziert wurde.

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln wird dies der Generalstaatsanwaltschaft, dem Obersten Rat für Radio und Fernsehen, der Informationstechnologie- und Verbindungsinstitution und der Union der Zugangsanbieter gemeldet.

Der Oberste Wahlrat (YSK) gab außerdem die Verbote bekannt, die bei den Präsidentschaftswahlen und der 28. Parlamentswahl am 14. Mai gelten werden.

Die von der YSK gemäß Punkt 79 und 80 des Gesetzes Nr. 298 verkündeten Verbote lauten wie folgt:

  • Der Verkauf alkoholischer Getränke ist am Wahltag von 06:00 bis 24:00 Uhr verboten.
  • Niemand darf Waffen in Siedlungen tragen, außer denen, die den Auftrag haben, Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.
  • Am Wahltag bleiben alle öffentlichen Vergnügungsstätten wie Cafés, Cafés und Internetcafés geschlossen.
  • In Restaurants, die Unterhaltungsstätten sind, dürfen nur Mahlzeiten serviert werden.
  • Trauungen können am Wahltag ab 18:00 Uhr stattfinden.
  • Nach den Entscheidungen des YSK ist es bis 18:00 Uhr verboten, in den Medien Nachrichten zu veröffentlichen und die Wahlen und ihre Ergebnisse zu kommentieren.
  • Zwischen 18.00 und 21.00 Uhr werden vom YSK Nachrichten und Bekanntmachungen zur Wahl veröffentlicht.
  • Nach 21:00 Uhr sind alle Übertragungen kostenlos, YSK kann diese Zeit früher einstellen.
  • Wird die Präsidentschaftswahl dem zweiten Typ überlassen, werden Eins-zu-eins-Entscheidungen auch am 28. Mai umgesetzt.
  • Die Zahl der Wähler, die an einer Wahlurne ihre Stimme abgeben, wird in den Provinzen und Bezirken zwischen 360 und 380 Personen liegen. Wenn die Zahl der Wähler in den Dörfern 400 nicht überschreitet, kann die Stimme in einer Wahlurne abgegeben werden.

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