Banu Alkans Entscheidung soll mit Gewalt erzwungen werden

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Laut Gutachten des Sachverständigen stellte sich heraus, dass die Stimme im Refrain der Musik nicht mit Banu Alkan verwandt war. Die Staatsanwaltschaft reichte eine Klage gegen den Künstler wegen des Verbrechens der „Verletzung moralischer oder finanzieller Rechte“ ein und beantragte eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Banu Alkan nahm nicht an der Anhörung des Falls vor dem Istanbuler Strafgericht für geistige und gewerbliche Rechte teil. Der Rechtsanwalt vertrat die Beschwerdeführerin Nicole Rona.

Das Gericht vertagte die Anhörung und entschied, dass Banu Alkan gewaltsam vor Gericht gebracht und eine SMS-Nachricht an ihr Mobiltelefon gesendet wurde.

Freiheit

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