GSM-Unternehmen können ihre Schulden gegenüber Erdbebenopfern, die sie von der Steuer gestrichen haben, absetzen.

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Das Notstandsdekret Nr. 140, das Maßnahmen in Bezug auf elektronische Kommunikation und Kontrolldienste für Wasserstrukturen enthält, wurde veröffentlicht. Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste anbieten, können diese Preise von den Steuern abziehen, wenn die Erdbebenopfer ihre Schulden erlassen und auf die während des Ausnahmezustands entstandenen Schulden verzichten.

Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Erlass wird die besondere Kontaktsteuer der ersten Einrichtung nicht für Neuzeichnungen von Personen erhoben, die dokumentieren, dass sie während des Ausnahmezustands von dem Erdbeben betroffen waren.

Die Funklizenz und der Nutzungspreis werden für 3 Monate von tragbaren Abonnements in den OHAL-Provinzen nicht berechnet.

Wenn die Betreiber auf die Rechnungen verzichten, die sie für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen für die Erdbebenopfer ausstellen, können sie die erlassenen Rechnungsbeträge als Aufwand im Rahmen von Artikel 322 des Straßensteuergesetzes Nr. 213 ausweisen.

Die in VUK 267 festgelegte Präzedenzgebühr wird nach Ablauf der OHAL-Frist für Abonnenten, die bestätigen, dass sie vom Erdbeben betroffen waren, als „Null“ in Dienstleistungsrechnungen berücksichtigt, die über dem Nullpreis ausgestellt werden. Dienstleistungen mit einem Eigenwert von Null werden bei der Berechnung öffentlicher Forderungen nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.

In der TPL ist der Gegenwert definiert als „der Wert, den ein Gut, das keinen wirklichen Preis hat oder das nicht bekannt oder fehlerfrei bestimmt werden kann, wenn es am Bewertungstag verkauft wird, im Vergleich zu seinem Präzedenzfall hat“.

VON DER KOMMUNIKATIONSINFRASTRUKTUR WIRD KEINE NUTZUNGSGEBÜHR ERHOBEN

Während des Ausnahmezustands werden die Nutzungs- und Wegerechtpreise für die von den Betreibern zu errichtenden und dringenden Anschlussinfrastrukturen nicht erhoben. Das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung stellt das Standortauswahldokument kostenlos zur Verfügung. Für diese wird kein anderes Dokument als das von der Zivilbehörde auszustellende Dokument benötigt.

Der Strombedarf für elektronische Kommunikationsgeräte und -infrastrukturen wird schnell und ohne weitere Dokumentation gedeckt, wenn in der Region ein Stromnetz vorhanden ist. Abonnementinformationen und -dokumente werden innerhalb von 2 Monaten nach dem Ausnahmezustand vervollständigt.

DSI ÜBERNIMMT KEINE KONTROLLKOSTEN

Für den Fall, dass die im Bau befindlichen HEPPs in der OHAL-Region ihre Bautätigkeit nicht fortsetzen können, werden die von DSI zu zahlenden Wasserbaukontrollkosten nicht erhoben.

Nachrichten7

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