GSM-Unternehmen können ihre Schulden gegenüber Erdbebenopfern, die sie von der Steuer gestrichen…
Mit dem Notstandsdekret Nr. 140 können Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste anbieten, diese Beträge von der Steuer absetzen, wenn Erdbebenopfer während des Notstands ihre Schulden streichen und auf ihre Schulden verzichten.