Die Verkehrsversicherungsverordnung hat sich geändert! Rabattdetails für Elektrofahrzeuge
Mit dem im heutigen Amtsblatt veröffentlichten Beschluss kann bei der Schadensbeseitigung und bei der Ersatzleistung ein Nachlass von bis zu 20 Prozent gewährt werden, wenn die Teile mit bescheinigter Gleichwertigkeit zum Original oder die wiederverwendbaren Baugruppen bevorzugt werden .
HÖCHSTPREIS WIRD IM MAI UM 5 PROZENT ERHÖHT
Die Höchstpreise für Verkehrsversicherungen werden am 1. Mai um 5 Prozent erhöht. Ab Mai beträgt die monatliche Höchstpreiserhöhung 2 Prozent.
Für Elektrofahrzeuge kann ein Prämienrabatt von 10 Prozent für die obligatorische Verkehrsversicherung gewährt werden.
Mit dem Beschluss haben sich auch die Prämienerhöhungssätze wegen Schadensfreiheit geändert. Bis zu 50 Prozent kann kein Anspruchsrabatt gewährt werden. Andererseits kann sie aufgrund des Schadens mit einer Prämie um 200 Prozent erhöht werden.
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