Die lizenzierten Lagerfristen für landwirtschaftliche Arbeiten haben sich geändert

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Die vom Handelsministerium ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Gesetz über elektronische Werke trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die Verordnung umfasst die entmaterialisierte Überwachung, Übertragung, Änderung, Löschung und Sicherung elektronischer Werke, die von lizenzierten Lagerunternehmen für die gelieferten und angenommenen Werke erstellt wurden, mit dem Ziel, in der Entscheidung des gedruckten Werkzertifikats die Lizenz der Einrichtung zu speichern, die wird Erbringung dieser Dienstleistungen, ihrer Tätigkeit und Kontrolle sowie des elektronischen Arbeitszeugnisses und organisiert die Stile und Grundlagen anderer Prozesse für

Mit der in der Verordnung vorgenommenen Änderung wurde die Lizenzerneuerungsfrist, die alle 2 Jahre bestand, auf 3 Jahre verlängert.

Lizenzierte Lagerhaltung

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zugelassene Lagerung landwirtschaftlicher Werke wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit der Verordnung sollen die Standards für konzessionierte landwirtschaftliche Lagerbetriebe festgelegt, sicher und gesund gelagert und deren Handel durch Werkszertifikate erleichtert werden.

Gemäß der in der Verordnung vorgenommenen Änderung wurde die Gültigkeitsdauer der Lizenz von 2 auf 3 Jahre verlängert. Die Frist gilt ab dem Ende des Lizenzzeitraums für diejenigen, deren Lizenzfrist um ein Jahr verlängert wird.

Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Erwerb, den Betrieb und die Kontrolle von zugelassenen Klassifizierern wurde die Gültigkeitsdauer der betreffenden Genehmigung um 1 Jahr auf 3 Jahre verlängert.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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