Das Handelsministerium verlängerte die Dauer einiger Lizenzen auf 3 Jahre

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Die vom Handelsministerium ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über elektronische Werke trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die Verordnung umfasst die entmaterialisierte Überwachung, Übertragung, Änderung, Löschung und Sicherung von elektronischen Werken, die von konzessionierten Lagerunternehmen für die gelieferten und angenommenen Werke mit dem Ziel erstellt wurden, in der Entscheidung des gedruckten Werkzertifikats die Lizenz der Einrichtung zu speichern, die wird Durchführung dieser Dienstleistungen, ihre Tätigkeit und Kontrolle sowie das elektronische Arbeitszeugnis.Es regelt die Methoden und Grundsätze anderer Prozesse für

Mit der in der Verordnung vorgenommenen Änderung wurde die Lizenzerneuerungsfrist, die alle 2 Jahre bestand, auf 3 Jahre verlängert.

Lizenzierte Lagerhaltung

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zugelassene Lagerung landwirtschaftlicher Werke wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit der Verordnung sollen die Standards für die zugelassene Lagerung landwirtschaftlicher Produkte festgelegt, unter sicheren und gesunden Bedingungen gelagert und ihr Handel durch Arbeitszertifikate erleichtert werden.

Gemäß der in der Verordnung vorgenommenen Änderung wurde die Gültigkeitsdauer der Lizenz von 2 auf 3 Jahre verlängert. Die Frist gilt ab dem Ende der Lizenzdauer für diejenigen, deren Lizenzfrist um ein Jahr verlängert wird.

Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Erwerb, den Betrieb und die Kontrolle zugelassener Klassifizierer wurde die Gültigkeitsdauer dieser Genehmigung um 1 Jahr auf 3 Jahre verlängert.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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